Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 52

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mung nicht geben können, und zwar betrifft dieser das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz. Bei diesem Punkt geht es um die Fortschreibung eines Zustandes, der ein ganzes Gewerbe vor riesige Probleme stellt.

Wir haben in Österreich über 3 500 gewerbliche Masseure, die zum Teil sogar Mitar­beiter beschäftigen, und dabei ist besonders interessant, Frau Bundesminister, dass in diesem Gewerbe auch 190 Lehrlinge ausgebildet werden. Das ist also ein ganzer Wirt­schaftszweig, und dieser steht auch in einem gewissen Zusammenhang mit der sehr erfreulichen touristischen Entwicklung in unserem Bundesland. Der Kollege Ager wird das bestätigen: Die Wellness-Welle boomt!

Die Ausbildung zu diesem Beruf entspricht allein in der Lehre 3 000 Unterrichtseinhei­ten. Dazu kommt in der Regel noch eine Befähigungsprüfung, und die meisten dieser Gewerbeinhaber verfügen auch noch über eigene Zusatzausbildungen im anatomi­schen Bereich, aber auch in anderen Spezialbereichen.

Es entstand seinerzeit mit der Schaffung des so genannten Heilmasseurs-neu ein eigenes Berufsbild, denn der Heilmasseur-alt – und das ist jetzt das ganz Besondere –hatte lediglich eine Ausbildung im Ausmaß von 200 Unterrichtseinheiten. Er konnte mit 200 Unterrichtseinheiten nach Einweisung beziehungsweise Zuweisung durch einen Arzt durchaus tätig werden.

Jetzt schaut es so aus: Jene gewerblichen Masseure, die noch nicht sechs Jahre tätig sind – das sehen die so genannten Übergangsregelungen vor, und um diese geht es hier heute –, bräuchten jetzt allen Ernstes trotz einer Lehrausbildung im Ausmaß von 3 000 Unterrichtseinheiten und trotz der entsprechenden Praxis und trotz einer Befähi­gungsprüfung eine Aufschulung im Ausmaß von 1 650 Stunden. (Bundesrätin Zwazl: 874, Herr Kollege, wenn ...!)

Da müssen Sie sich genau informieren, Frau Präsidentin! Wenn er weniger als sechs Jahre tätig ist, dann gilt das nicht. Diese Reglung gilt dann, wenn er schon länger als sechs Jahre tätig ist.

Ich wünsche jedem Gewerbetreibenden viel Glück, wenn er in seinem Ein-Frau- oder Ein-Mann-Betrieb kurzfristig 850 Stunden sozusagen aufbringen muss. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Sie haben Recht: Das gilt, wenn er schon länger als sechs Jahre tätig ist!

Bisher war es so, dass in diesem Gewerbe ein Kunde mit einer gesundheitlichen Be­einträchtigung – die haben wir wahrscheinlich fast alle; Frau Bundesministerin, Sie ha­ben uns ja gesagt, dass Sie, was vorbildhaft ist, jeden Tag die Treppe in Ihrem Ministe­rium zu Fuß hinaufgehen, dabei aber leider niemanden treffen, dass aber feststeht, dass das Gesundheitsbewusstsein steigt – den Masseur besucht hat, um seinen Ge­sundheitszustand zu verbessern, und ich glaube, diese Aufgabe konnten diese Mas­seure durchaus erfüllen.

Jetzt schaut es aber so aus, dass diese Masseure nur mehr in bestimmten Bereichen tätig werden können, also ein sehr eingeschränktes Betätigungsfeld haben. Deshalb wende ich mich jetzt wirklich an alle Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft hier herinnen, insbesondere an jene, die der Österreichischen Volkspartei angehören: Wir stellen ja hier einen ganzen Lehrberuf in Frage, denn die Crux, Frau Präsidentin, ist ja die, dass der Heilmasseur keine Lehrlinge mehr ausbilden kann! Das ist ja das Dilem­ma, das durch dieses Gesetz entsteht. Dadurch stirbt sozusagen ein ganzer Wirt­schaftszweig aus. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)

Das ist wirklich ein Unglück, denn der Lehrling wird noch keine Aufschulung gemacht haben, und der Heilmasseur ist ja nicht berechtigt, Lehrlinge auszubilden.

 


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