Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 55

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Ich darf in weiterer Folge noch zur Novelle des Arzneiwareneinfuhrgesetzes einige An­merkungen machen, weil es eine logische Konsequenz zur Novelle des Blutsiche­rungsgesetzes darstellt. Damit wird die freiwillige, gänzlich unbezahlte Blutspende auch auf die Einfuhr von Blutprodukten ausgeweitet. Mit dieser Gesetzesvorlage set­zen wir auch einen einstimmigen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 25. Mai 2005 um, der für uns als Länderkammer, in der wir ja ausschließlich Länderin­teressen vertreten, glaubt man, von besonderer Bedeutung ist oder von besonderer Bedeutung sein sollte. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Seit wann ist das so?) Seit wann das so ist? Eben seit jetzt. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Wir heben damit auch eine unterschiedliche Handhabung für in Österreich gewonnene Blutprodukte auf und erreichen so eine Verbesserung der Wettbewerbschancen. Die hoch entwickelten Sicherheits- und Qualitätskriterien bleiben selbstverständlich erhal­ten. Mit dieser Novelle stärken wir auch das hervorragend funktionierende Blutspende­wesen in Österreich und ermöglichen den Erhalt dieses Systems im vollen Umfang. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.25


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. Ich erteile ihr das Wort.

 


14.25.02

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Seitens der grünen Fraktion gibt es die Zustimmung zu Punkt 9, zum Thema der Pati­entencharta, auch die Zustimmung zum Zahnärztegesetz, ebenfalls die Zustimmung zur Änderung des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes, wobei ich hier jedoch anfügen muss, dass wir Bedenken, die heute schon ausgeführt wurden, eben­falls teilen. Aber da es sich bei dieser Gesetzesvorlage darum handelt, die Übergangs­frist zu verlängern, um die Aufschulung vom gewerblichen Masseur zum Heilmasseur zu ermöglichen, werden wir dem zustimmen.

Nichtsdestotrotz gilt es, die Einwände, die bereits ausgeführt wurden, zu bekräftigen, und das haben wir in Form eines Entschließungsantrages auch schon gemacht. Wir werden daher keinen Antrag extra hier im Bundesrat einbringen, weil wir bereits einen im Nationalrat eingebracht haben –, dass die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen aufgefordert wird, bis zum 31. März dieses Jahres dem Nationalrat eine No­velle des MMHmG vorzulegen, in welcher die Benachteiligung der gewerblichen Mas­seurInnen sowie die Diversifizierung der genannten Berufsbilder zugunsten eines ein­heitlichen Berufsbildes auf höherem Niveau aufgehoben wird. Darüber hinaus sollen die Kompetenzen für Ausbildung, Qualitätssicherung und Kontrolle aller Gesundheits­berufe in einem Ministerium zusammengeführt werden.

Ich denke, der vorliegende Entschließungsantrag umfasst die Punkte, die uns zentral und wichtig sind, und wir sind in froher Erwartung, dass es hier tatsächlich noch Ver­besserungen geben wird, die so dringlich auch von den entsprechenden Standesver­tretern und -vertreterinnen gewünscht werden.

Wie gesagt, diese drei Punkte finden unsere Zustimmung.

Was nicht unsere Zustimmung findet, ist der TOP 8, ein Gesetz, mit dem das Gesetz zur Einfuhr von Arzneiwaren und das Apothekengesetz geändert werden, wobei hier anzuführen ist, dass der Gesetzesvorlage in der Endform keinerlei Ausschussberatun­gen vorgegangen sind, was ein zentraler Kritikpunkt von uns ist. Wir betonen immer wieder, dass dies einem demokratiepolitischen Prozess tatsächlich nicht zuträglich ist und daher künftig auch unterlassen werden soll.

 


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