Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 63

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Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR

der Bundesräte Perhab, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Na­tionalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizini-
scher Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird (778/A und 1296 d.B. sowie 7491/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben.

*****

Der Antrag ist ausreichend unterstützt. (Bundesrat Boden: Das hat der Präsident fest­zustellen!) – Herr Präsident, ich darf ihn Ihnen überreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.57


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Franz Perhab, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Frau Präsidentin Zwazl. – Bitte.

 


14.58.11

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Kollegen! Ich muss mich jetzt rühren, weil ich immer gehört habe, die Masseure seien nicht in der Lage, zu einer Einigung zu kommen. In der Bundesinnung haben sie die Einigung geschafft. Und es ist auch der Vertreter des SWV, Herr Kommerzialrat Müller, dabei. Ich würde Sie, Herr Kollege, bitten, dass Sie einmal mit Herrn Müller reden und ihn fragen, welche Sicht der Dinge er hat.

Ich möchte nur dazusagen – damit das ein bisschen auseinander gehalten wird –: Wenn man nicht mit dieser Thematik befasst ist, rutscht da einiges durcheinander. Es geht hier nicht um die Ausbildung der Lehrlinge – das ist etwas, wo wir wirklich dahin­ter stehen –, sondern ich glaube ganz einfach, um in der Wirtschaft bestehen zu kön­nen, muss man nach immer höherer Qualifikation in der Ausbildung streben.

Und bitte vergessen wir nicht: Es besteht schon ein Unterschied zwischen einem gewerblichen Masseur und einem Heilmasseur. Es gibt natürlich gewerbliche Mas­seure, die sehr wohl auch Fähigkeiten wie ein Heilmasseur haben, aber ich glaube, das kann man nicht verallgemeinern. Es ist so, dass ein gewerblicher Masseur nur unter Aufsicht eines Arztes kranke Menschen massieren kann. Und ich finde es ganz wichtig und richtig, dass diese Aufschulung gemacht wird. Es gibt einen Stichtag, das ist der 31. Dezember 2003. Gewerbliche Masseure mit diesem Stichtag brauchen nur 400 Stunden zur Aufschulung, während die anderen 874 Stunden zur Aufschulung brauchen.

Das ist wirklich ein solch schwieriges Thema, eine solch heikle Materie, dass ich wirk­lich bitte, dass man das letzte Wort gemeinsam mit der Frau Minister unseren Mas­seuren überlässt.

 


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