Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 78

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist das nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Es war nicht gleich sichtbar, aber es ist die Mehr­heit.

Der Antrag, den die Berichterstattung gestellt hat, ist somit angenommen.

15.56.3913. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit (1273 d.B. und 1313 d.B. sowie 7488/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich bitte um den Bericht.

 


15.56.54

Berichterstatterin Waltraut Hladny: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Der Ausschuss für soziale Si­cherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in Verhandlung genommen.

Die Unterlagen liegen Ihnen schriftlich vor, sodass ich mich auf den Antrag zurückzie­hen kann.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Es liegen mir keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Daher gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit – ich wiederhole es – mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

15.58.2614. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das In­vestmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Sparkassen-


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