Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 31

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Zu Tagesordnungspunkt 1: Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 2, Auslandsösterreicher-Fonds-Gesetz: Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 3, Abkommen mit der Republik Tadschikistan und den Euro­päischen Gemeinschaften: Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 4, Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immuni­tät der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit: Der Ausschuss für aus­wärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich denke, dass es zeitlich gesehen nicht günstig ist, in die Debatte einzugehen. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Aber ja!) Ja? – Gut.

Über allgemeinen Wunsch gehen wir in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm das Wort.

 


10.17.04

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich werde im Folgen­den versuchen, auf alle vier Vorlagen, die hier zur Diskussion stehen, kurz einzugehen. Beginnen möchte ich mit dem Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien.

Im Ausschuss herrschte breite Übereinstimmung bei allen Fraktionen dahin gehend, dass es sich hiebei um eine Akademie handelt, die außerordentlich gute Qualität bietet und eine gute österreichische Ausbildungsstätte ist. Dass die Diplomatische Akademie weit über die Grenzen Österreichs hinaus größte Anerkennung genießt, beweist auch der Sachverhalt, dass fast zwei Drittel aller Absolventen und Studierenden aus dem Ausland kommen. Ich denke, das ist ein gutes Zeugnis, das für diese Diplomatische Akademie spricht.

Daher ist es umso wichtiger, dass dieses Gesetz klarstellt, dass die Diplomatische Akademie den Erfordernissen des Bologna-Prozesses entspricht und eben sicherstellt, dass die internationale Anerkennung gegeben ist.

Wir werden diesem Gesetz natürlich zustimmen, weil wir damit einer Gruppe von zirka 120 Studierenden jene Möglichkeiten eröffnen, die international notwendig sind und auch im Interesse Österreichs sind.

Zu Tagesordnungspunkt 2, dem Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds:

Diese Novelle bringt eine Erweiterung des Auslandsösterreicher-Fonds, und zwar be­sonders eine Erweiterung hinsichtlich der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten,


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