Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 83

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein das Wort.

 


12.50.56

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Sie könnten, Frau Bundesrätin, noch das Verkehrsressort hinzu­fügen, denn die Verkehrsarbeitnehmer sind ja dort gesondert erfasst.

Nur ganz kurz – es handelt sich ja wiederum um eine Einstimmigkeitsmaterie –: Ich möchte Herrn Bundesrat Molzbichler durchaus Recht geben, wenn er den Aspekt der Überregulierung hier angezogen hat. In der Tat ist ja manches von dem, was der EuGH uns auferlegt und was wir selbstverständlich umsetzen, schon etwas, das aus meiner Sicht in Richtung Überregulierung geht. Ist es denn zum Beispiel notwendig, per Gesetz – per Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren! – vorzuschreiben, wo der Arbeitnehmer persönliche Schutzausrüstung nach Benutzung zu lagern hat, oder könnte man das auch anders regeln, oder vielleicht gar nicht?, und dergleichen Punkte mehr. Selbstverständlich wird das umgesetzt, aber es geht in die Richtung, dass hier, glaube ich, die Sozialpartner in Österreich bei ihrer Konsensfindung richtig gesagt haben: Nicht alles muss bis ins Detail geregelt werden.

Ich möchte nochmals feststellen: Das, was hier die Basis des Arbeitnehmer­schutz­gesetzes ist, ist nicht nur von den Sozialpartnern einvernehmlich definiert und erar­beitet worden, sondern auch mit der Sozialdemokratie beschlossen worden. Dessen sollten wir uns bewusst sein. Man kann und soll immer besser werden. Ich darf darauf hinweisen, dass gerade in den letzten zwei Jahren wesentliche Verordnungen zum Thema Arbeitnehmerschutz gekommen sind: die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären – VEXAT, die Verordnung zum Thema Lärmvibrationen und die Grenz­werte­verordnung zum Thema Asbest. Also, die Entwicklung geht weiter, aber aus meiner Sicht, bitte, in der Substanz, im Interesse der Arbeitnehmer, und nicht unbedingt zur Erfüllung von überbürokratisierten Auflagen.

Dem Mittelstand ist Rechnung getragen, das halten wir in Österreich so. Deswegen ist auch der Mittelstand der Träger so vieler wichtiger wirtschaftlicher Interessen dieses Landes.

Und last, but not least – um hier der Frau Bundesrätin durchaus zu widersprechen –: Es ist der Arbeitnehmerschutz in Österreich auf einem europaweit allerhöchsten Niveau. Das widerspiegeln unter anderem auch die Gott sei Dank erfreulich niedrigen Unfallzahlen von Arbeitnehmern. Aber, wie gesagt, jeder einzelne Tote oder jede einzelne berufsbedingte Erkrankung ist einer/eine zu viel. Deswegen werden wir auf diesem Weg – ich gehe davon aus, gemeinsam mit den Sozialpartnern – konsequent weiterarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

12.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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