BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 37

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2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahl­gesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wäh­ler­evidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechts­ände­rungsgesetz 2007) (88 d.B., 21/A und 130 d.B. sowie 7686/BR d.B. und 7697/BR d.B.)

Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 1 und 2 ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um die Berichte. – Frau Kollegin Roth-Halvax ist nicht im Saal anwesend. Gibt es einen Ersatz? – Herr Vizepräsident Weiss vertritt sie.

 


10.16.23

Berichterstatter Jürgen Weiss: Ich berichte als Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zunächst über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz geändert wird.

Ich verweise auf den schriftlich aufgelegten Ausschussbericht und stelle namens des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den mit Stimmenmehrheit gefassten Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Wahlrechtsänderungsgesetz 2007.

Ich verweise auf den schriftlich vorgelegten Ausschussbericht und stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Manfred Gruber: Danke schön für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

10.17.36

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Die Geschäftsordnung erfordert es, dass ich mich in dieser Debatte als erster Redner zu Wort melde, da ja der Bundesrat – wie wir immer und immer wieder diskutiert haben – keine Differen­zierungsmöglichkeiten in einer Willensbildung, in einer Gesetzesbeschlussfassung hat, sondern eigentlich nur ja oder nein zu einem gesamten Gesetzespaket sagen kann.

Die Fraktion der Grünen im Nationalrat hat diesem Paket zugestimmt, hat aber in zweiter Lesung, unter anderem durch Abänderungsanträge, ihre massive Kritik zum Aus­druck gebracht, die sie auch an diesem „Demokratiepaket“ – das mit einer „Werbechiffre“ so benannt wird – übt, aber in der Diskussion dann auch gesagt, warum, aus welchen prinzipiellen Gründen in dritter Lesung dann eine Zustimmung zu geben war.

 


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