BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 108

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Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Mayer.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.59.58

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese großkoalitionäre Idylle, die wir heute hier erleben dürfen, erinnert mich fast ein bisschen an ein Familienweihnachtsfest, wo alle wahnsinnig gut miteinander auskommen und wo dann zu späterer Stunde doch die Sticheleien wieder durchkommen.

Auch ich habe mich gefreut, dass der Herr Bundesminister Buchinger bei uns im Ausschuss war. Es ist eine Seltenheit. Es hat der Diskussion jedenfalls gut getan, weil es eine derartige inhaltliche Diskussion leider recht selten gibt, auch im Sozialaus­schuss. Ich war mir nicht ganz sicher, ob das ein Zeichen der Hochachtung gegenüber dem Bundesrat war oder ob es vielleicht doch ein bisschen in die Richtung ging, diese großkoalitionäre Idylle zu unterstützen und auch sozusagen zu begleiten. (Zwischen­rufe bei der ÖVP. – Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich sehe, ich habe ins Schwarze getroffen. Gut.

Bei diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz, das wir heute hier behandeln, handelt es sich im Prinzip um zahlreiche Materien, die zusammengefasst sind, weitgehend um die unstrittigen Teile des Regierungsprogrammes, die dort angekündigten Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden sollen. Auch wir werden diesem Punkt unsere Zustimmung erteilen, wie auch schon im Ausschuss.

Ich möchte kurz zu einzelnen Punkten unsere Position erläutern. Zum Ersten zur Sozial­versicherungsanmeldung vor Arbeitsantritt.

Diese Maßnahmen sehen auch wir als positiv an. Allerdings wird diese Meldung auch in einem zweistufigen Verfahren möglich sein. Das haben wir auch schon im Aus­schuss diskutiert. Es gab einen Testlauf im Burgenland, der zum Ergebnis hatte, dass gerade etwas weniger als vier Prozent aller Meldungen letztendlich auf Grund dieses zweistufigen Verfahrens passiert sind. Das sind sehr wenige, verursachen aber einen wirklich hohen Verwaltungsaufwand.

Es hat uns der Bundesminister dann im Ausschuss vorgerechnet, wie viele das in absoluten Zahlen seien – die Prozentzahl klingt sehr gering, die absolute Zahl war dann schon etwas beeindruckender –, und dass diese vier Prozent vor allem Klein­betriebe seien, die man nicht dadurch überfordern möchte, dass es jetzt eine neue Regelung gibt. Und er hat auch in Aussicht gestellt, dass es in einigen Jahren, wenn man sich daran gewöhnt hätte, hier eine Änderung geben könnte.

Das ist schon ein Argument! Ich denke mir allerdings, dann müssen diese Klein­betriebe doppelt umplanen, jetzt einmal und dann wieder, und es ist die Frage, ob das für die Kleinbetriebe wirklich die Situation so erleichtert. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Applaus von ungewohnter Seite. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Danke.

Zur Valorisierung der Pensionsversicherungsbeitragsgrundlagen für die Zeiten von Kinderbetreuung, Kriegsdienst und Zivildienst: Das geht in die richtige Richtung, ist aber unserer Meinung nach noch nicht ausreichend, denn die Bewertung der ehe­maligen Ersatzzeiten im Pensionsrecht mit 1 350 € zwölf Mal im Jahr liegt ganz deutlich unter dem Median des Bruttoeinkommens für 2005. Und dadurch verstärken sich tendenziell auch geschlechterspezifische Unterschiede. Positiv ist allerdings, dass die Valorisierung bereits mit 2006 ansetzt.

 


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