BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 138

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So vertreten also in Zukunft das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – statt wie bisher das Bundesministerium für Finanzen – die Republik in der Generalversammlung der Austria Wirtschaftsservicegesellschaft.

Es handelt sich im Übrigen, Herr Kollege Breiner, um drei Ministerien, nicht um vier. – Ich weiß nicht, woher Sie immer das Vierte nehmen. Die Zuständigkeit des Bun­desministers für Finanzen hinsichtlich der finanziellen Angelegenheiten der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes bleibt nämlich dadurch unberührt.

Ebenso erfolgen mit der Novelle natürlich Anpassungen im Bereich des Entsendungs­rechtes in den Aufsichtsrat und bei der Bestellung der Geschäftsführung. Ob „spiegelverkehrt“ ein „poetischer“ Ausdruck ist, lasse ich als Germanistin dahingestellt.

Darüber hinaus bekommt die AWS die Möglichkeit, gegen Entgelt Leistungen des Bundesrechenzentrums in Anspruch zu nehmen, was sicherlich sehr sinnvoll ist.

Die bei der AWS nunmehr festgeschriebene Doppelzuständigkeit zwischen diesen beiden Ministerien im Förderbereich spiegelt sich natürlich auch beim Forschungs­förderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz wider beziehungsweise natürlich auch beim Forschungs- und Technologieförderungsgesetz.

Da wird ebenfalls die von Ihnen angesprochene Neuregelung bei der Bestellung des Aufsichtsrates vorgenommen. Was nun das Garantiegesetz betrifft – das regelt die Haftung, wenn Schadensfälle der AWS eintreten –, so wird da die Kompetenz der Erlassung von Richtlinien für die Garantievergaben, die bisher von der AWS mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen ausgeübt wurde, direkt auf dieses Bundesministerium übertragen, allerdings mit einem Anhörungsrecht der beiden ande­ren Ministerien. – Das sind die grundlegenden Dinge, die in dieser Novelle beschlos­sen werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja wohl selbstverständlich, dass eine neue Regierung auch Zuständigkeiten und Eigentümerbefugnisse neu regelt. Das wird mit diesem Gesetz gemacht. – Darin sehe ich nichts Unlauteres. (Bundesrat Schennach: Auch nichts Spiegelverkehrtes!)

Dadurch soll nämlich ein Zeichen gesetzt werden, werte Kolleginnen und Kollegen, dass das derzeit durchaus erfreuliche Wirtschaftsklima in Österreich positiv verstärkt wird.

Die Wettbewerbssituation Österreichs – und darum geht es eigentlich, wenn man sich die Inhalte, die da dahinterstecken, anschaut – wird in Zukunft noch viel stärker als bisher von Technologieinhalten abhängen.

Wenn wir also von der derzeitigen Aufschwungphase unserer Wirtschaft zu einer wirklich strukturellen Aufschwungphase kommen wollen, müssen gerade in diesen Bereichen, in denen das AWS tätig ist, die nunmehr agierenden Ministerien noch verstärkt zusammenarbeiten. – Dieses Gesetz bildet dafür unter anderem eine gute Grundlage.

Wirtschaftsförderung und Forschungsförderung sind wichtige Bausteine einer aktiven Wirtschaftspolitik, die ja auch durchaus im Sinne aller hier Anwesenden ist und auch im Koalitionsübereinkommen festgeschrieben ist.

Aktive Wirtschaftspolitik ist aber nicht Selbstzweck, wie auch diese beiden Gesellschaf­ten nicht Selbstzweck sind, sondern zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe ab – gerade auch der kleinen und mittleren Betriebe, für die wir uns besonders einsetzen.

 


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