BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 145

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Was in der Gesetzesvorlage allerdings fehlt oder was ich zumindest nicht gefunden habe, ist, wie es jetzt weitergeht mit der Kontrolle der Deponien und der Kontrolle im Abfallwirtschaftsgesetz allgemein. Das ist für mich weiterhin etwas unklar.

Prinzipiell gibt es sehr positive Regelungen, neue Regelungen mit dieser Änderung, wir werden sie aber trotzdem ablehnen müssen, und zwar deshalb, weil durch diese Neuregelung eine quasi Monopolstellung der ARA verfestigt wird. Laut diesem Gesetz müssen Sammelbetreiber eine Sicherstellungsleistung erbringen, und zwar eine Sicher­stellungsleistung in der Höhe von der Hälfte der Kosten, die in einem Jahr so anfallen, und das können bis zu 150 Millionen € sein. Die ARA hat ohnehin schon ein quasi Monopol. Wenn jetzt ein neuer Betrieb anfangen wollte, müsste er eben diese Sicherstellungsleistung erbringen, und das ist eine massive Beschränkung des Markt­eintrittes.

Diese Kritik haben nicht nur wir, sondern diese Kritik hat auch die Bundeswett­bewerbs­behörde in ihrer Stellungnahme festgehalten, und ich denke, man sollte das vielleicht wirklich noch überdenken, bevor es Probleme mit der EU gibt, weil das einfach eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.

Zusätzlich zu dieser Sicherstellungsleistung gibt es noch einen weiteren Bereich, einen weiteren Punkt, der ein bisschen in Richtung Monopolverfestigung der ARA geht, und zwar geht es darum, dass die Gewerbebetriebe bisher in erster Linie extra entsorgen mussten. Also es gibt Gewerbemüllentsorgung und Haushaltsmüllentsorgung, und diese Haushaltsmüllentsorgung ist mehr oder weniger in fester Hand der ARA, während im Gewerbebereich nach wie vor ein, zwei andere Anbieter vorhanden waren. Wenn nun die Müllentsorgung für Gewerbebetriebe in Richtung Haushalt verschoben wird, wird das wieder eine Verfestigung dieser Monopolstellung. Die diesbezügliche Kritik der Bundeswettbewerbsbehörde können wir nur vollinhaltlich unterstützen, und deshalb lehnen wir auch diese Gesetzesänderung ab.

Des Weiteren möchten wir noch darauf hinweisen, dass es einiges gibt, was fehlt. Es gibt zwar eine Änderung des Betriebsanlagenrechts im AWG, aber die Änderungen, die wir gerne hätten, die wir uns gewünscht hätten, nämlich dass relativ große Abfall­behandlungsanlagen künftig auch einem normalen Genehmigungsverfahren unterlie­gen und deshalb auch Nachbarn Rechtsschutz genießen, sind leider nicht durchgeführt worden. Es fehlt auch nach wie vor eine Entsorgerbilanzverordnung; diese hätte schon 2006 wirksam sein sollen.

Insgesamt gesehen: einige gute Punkte in diesem Gesetz – aber leider auch einige Fehler. (Beifall bei den Grünen.)

17.24


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


17.24.48

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Öster­reich ist ein Umweltland, der Schutz von Boden, Luft und Wasser ist uns wichtig, und deshalb ist es für uns auch wichtig, diese Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz vorzunehmen.

Frau Kollegin Kerschbaum hat gemeint, es fehlen einige Dinge – es sind aber auch viele sehr positiv zu beurteilen. Positiv zu beurteilen ist, dass es eine klare Regelung über die Verbringung von Abfällen gibt, auch wenn das über Grenzen durchgeführt wird. Ich glaube, das ist im europäischen Raum auch wichtig.

 


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