BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 198

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bei unserer letzten Diskussion über dieses Thema angedeutet haben, da wäre doch vielleicht etwas möglich. – Es ist jetzt leider wieder nicht enthalten.

Es gäbe viel zu sagen. In Anbetracht der Zeit werde ich es aber dabei belassen, mit einer Ausnahme. (Ruf: Wir haben noch Zeit!) – Wir haben noch Zeit, ja. – Ich möchte nur zum Abschluss sagen: Im Übrigen, Herr Bundesminister, bin ich der Meinung, dass Studiengebühren abgeschafft werden sollten. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.32


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.

 


20.32.43

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsident! Ich werde mich hier nicht in die Catos einreihen und „im Übrigen“ irgend­etwas fordern, sondern ich wollte nur ein paar Hinweise machen.

Zum einen: Die Wahlbeteiligung bei der eben zu Ende gegangenen Hochschüler­schaftswahl war eine niedrige – darüber brauchen wir nicht zu diskutieren –, aber sie war nicht die niedrigste aller Zeiten, sondern wir hatten von 1997 bis 2001 eine niedrigere Wahlbeteiligung. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir uns alle eine höhere wünschen. Deswegen werde ich mich auch, wenn die technischen Voraus­setzungen gegeben sind, und da bin ich sehr hoffnungsfroh – und ich hoffe, wer immer die künftige Exekutive der Hochschülerschaft stellt, wird das auch mit unterstützen –, sehr dafür einsetzen, dass wir bei der nächsten Hochschülerschaftswahl in zwei Jahren tatsächlich zumindest im Bereich der Hochschülerschaft das E-Voting ein­setzen können, ein Instrument, das, so würde ich meinen, gerade Studentinnen und Studenten im wahrsten Sinne des Wortes auf den Leib geschrieben ist. Dort könnten wir es einmal ausprobieren, ob das funktioniert. Und wenn nicht gerade im studen­tischen Bereich dadurch eine höhere Wahlbeteiligung zustande kommt, dann weiß ich nicht, wo durch E-Voting eine höhere Wahlbeteiligung zustande kommen könnte! Ich denke daher, das ist eine günstige Gelegenheit, es auszuprobieren.

Die Erhöhung der Studienbeihilfe um 12 Prozent ist, glaube ich, insgesamt eine beachtliche Größenordnung. Vielleicht tun wir uns leichter, wenn wir das in absoluten Zahlen bemessen: Da geht es für ein ganzes Jahr um 16 bis 17 Millionen € mehr. Wir haben ja in der Koalition vereinbart, dass etwa ein Betrag von 20 bis 25 Millionen € mehr für Studienbeihilfe zur Verfügung steht, und es war die gemeinsame Absicht, zwei Drittel in eine Erhöhung zu geben, was jetzt eben gerade stattfindet, und ein Drittel im nächsten Jahr in eine qualitative Verbesserung des Systems, die nicht so einfach umzusetzen ist wie eine simple lineare Erhöhung.

Beide Maßnahmen zusammen in der Endausbaustufe 2009 werden eben diese knapp 25 Millionen € ergeben, womit wir dann bei den Studienbeihilfen deutlich über 200 Millionen € pro Jahr angelangt sein werden, was auch im internationalen Vergleich eine durchaus beachtliche Größenordnung ist, weil wir im Gegensatz zu manch anderen Ländern „nur“ – unter Anführungszeichen – Studienbeihilfen kennen. Es gibt andere Länder, die auch Studienfinanzierungen anbieten, die dann allerdings auch zurückgezahlt werden müssen. Da stellen sich dann unter Umständen die Parameter etwas anders dar. Aber nur von der Studienbeihilfenseite betrachtet, können wir uns auch im internationalen Vergleich anschauen lassen, und zwar im guten Sinne.

Was die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz anbelangt, darf ich noch einmal das Wesentliche herausarbeiten: Es geht hier darum, dass ab Herbst die Pädagogischen


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