BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 95

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Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

14.09.356. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz ge­ändert werden (139 d.B. und 194 d.B. sowie 7731/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Ich bitte um Ihren Bericht.

 


14.10.00

Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Sehr geehrter Herr Präsident! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher den Antrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, der nach den Beratungen am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit festgestellt hat, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke, Frau Berichterstatterin.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile es ihm.

 


14.10.42

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Österreich nimmt die Vorreiterrolle bei Handy-TV ein. Das schafft für die Bevölkerung die Möglichkeit, mit einer neuen Technik mittels Handy Zugang zu Fernsehprogrammen zu bekommen. Mit einem Wort: Fernsehen überall! Ich halte das für einen guten und für einen wichtigen Schritt. Man soll und darf sich mo­derner Telekommunikation nicht entziehen.

Wir kennen die rasante Entwicklung in der Telekommunikation. Im vergangenen Jahr 2006 wurde „125 Jahre Festnetz Österreich“ gefeiert. Damit hat die einzigartige Erfolgsgeschichte der Telekommunikation begonnen, denn die Telekommunikation ist die Voraussetzung und die Grundlage des sozialen und des wirtschaftlichen Lebens.

Viele technische Quantensprünge gab es in diesem Zeitraum: Vom „Fräulein vom Amt“, sprich von der händischen Vermittlung, über den Selbstwählverkehr nach dem Zweiten Weltkrieg, das einheitliche „Wählsystem 48“, Anfang der siebziger Jahre die Errichtung der Erdfunkstelle in Aflenz, in den achtziger Jahren das neue digitale OES-System – Österreichisches Elektronisches System –, bis hin zum Startschuss für ISDN Anfang der neunziger Jahre; in der Folge der offensive Einstieg in das Internet.

Auch im Mobilfunkbereich gab es und gibt es eine rasante technische Entwicklung. Um nun zur neuen Technologie des Handy-TV zu kommen: Bereits im März 2007 wurde ein Testbetrieb für das mobile Fernsehen gestartet. Es liegen die Ergebnisse des Pilot­projektes auf dem Tisch, und diese sind sehr zufriedenstellend. Die Bild- und Übertra­gungsqualität begeisterte die Konsumenten und übertrifft alle Erwartungen. Aber auch Schwachstellen kamen bei dem Pilotprojekt zutage. So nannten die Tester neben den Akkubetriebszeiten und bedienerfreundlicheren Endgeräten Empfangsstörungen und Übertragungsverzögerungen als verbesserungswürdig. Die Betreiber des Pilotprojektes


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