BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 178

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Alkohol für sie gut oder schlecht ist. Den Zeitungen zufolge ist das anscheinend nicht der Fall, was sehr, sehr traurig ist. Deshalb richte ich noch einmal einen Appell an El­tern und Erziehungsberechtigte, für ihre Schützlinge verantwortungsbewusst einzutre­ten.

Wir werden, wie gesagt, vier von diesen fünf Gesetzen keine Zustimmung ertei-
len – trotz dieses positiven Inhalts im Bereich der Gewerbeordnung. (Beifall der Bun­desrates Ing. Kampl.)

9.48


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


9.48.37

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Für uns stehen natürlich die positiven Aspekte dieser Änderung der Gewerbeordnung im Vordergrund. Dieses gesamte Pa­ket, über das wir jetzt abstimmen, umfasst, wie Kollege Mitterer schon ausgeführt hat, einen größeren Aspekt. Es beinhaltet ja mehrere Regelungen.

Ein ganz wichtiger Aspekt ist für mich der Kampf gegen das sogenannte – ich betone: das sogenannte – Komatrinken. Die schärferen Bestimmungen beim Alkoholaus­schank sind absolut zu begrüßen. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, darauf aufmerk­sam zu machen, dass es eben nicht nur die Wirte beziehungsweise die Gaststätten be­trifft, sondern auch bei Handels- und anderen Betrieben greift, denn wir wissen ja, dass solche Vorfälle sehr oft – ich nenne es einfach so – mit Flaschenware passieren; man kauft sich eine Flasche Alkohol und betrinkt sich.

Man darf in diesem Thema die Verantwortung nicht einfach der Wirtschaft zuschieben. Sehr, sehr viele Wirte arbeiten da vorbildlich. Es gibt aber leider auch – das wissen wir alle, und das zeigen uns immer wieder Berichte und Vorkommnisse – einige schwarze Schafe. (Bundesrat Weiss: Verschiedenfarbige schwarze Schafe!) – Es gibt verschie­denfarbige schwarze Schafe, die nach wie vor mit Billig-Alkohol werben und Jugend­liche regelrecht zum Alkoholmissbrauch verführen.

Ich glaube, dass das Strafen allein nicht ausreichen wird. Wir werden in diesem Be­reich weiterhin präventiv arbeiten und Aufklärungsarbeit leisten müssen. Nur eines dür­fen wir nicht tun, nämlich – da das Thema „Komatrinken unter Jugendlichen“ jetzt me­dial so präsent ist – die Jugendlichen pauschal verurteilen und als Trinker abstempeln.

Ich erspare mir bei diesem Thema natürlich auch nicht den Hinweis, dass es in diesem Bereich natürlich auch nicht hilfreich ist, dass es in den Bundesländern unterschied­liche Jugendschutzbestimmungen gibt. Ich glaube, dass es da endlich zu einer Verein­heitlichung kommen sollte.

Ein weiterer positiver Aspekt dieser Gewerbeordnungsänderung ist für mich die Ein­führung eines Gütesiegels für Meisterbetriebe. Ich denke, es ist wieder ein wichtiger Schritt, wenn man für den Konsumenten erkennbar macht, wo Meisterhandwerksbe­triebe sind. Ich glaube auch, dass das den Auftritt der Betriebe nach außen hin verbes­sern wird.

Allerdings war ich im Ausschuss ein bisschen verwundert, als man darüber gesprochen hat, wie dieses Gütesiegel ausschauen soll. Man hat gesagt, man macht es aufgrund der Kosten und so weiter nur in Schwarz-weiß. Ich wünsche mir in diesem Zusammen­hang natürlich schon, dass es auch optisch ein attraktives Gütesiegel wird, damit für die Konsumenten wirklich gut erkennbar ist, wo die Meisterbetriebe sind. Betroffen sind


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