Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nunmehr zum 46. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Maria Mosbacher: Hohes Haus! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.
Ich beschränke mich auf die Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile ihm das Wort.
13.56
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der praktischen Vollziehung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes hat sich gezeigt, dass insbesondere im Bereich von Dienstleistern für die Bodenabfertigungsdienste sowie im Bereich der Infrastrukturtarife zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.
Bei diesen beschränkten Bodenabfertigungsdiensten handelt es sich um die Gepäcksabfertigung, die Vorfelddienste sowie um die Post- und die Frachtabfertigung.
Im Ausschuss des Bundesrates für Verkehr, Innovation und Technologie wurde der Novellierung einhellig zugestimmt.
Mit der nunmehrigen Novelle wird auf die Erfahrungen der Vollziehungspraxis der letzten Jahre reagiert. Es hat sich nämlich gezeigt, dass im Bereich der Tarife für die Nutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen sowie bei den Auswahlverfahren bezüglich der Dienstleister für die beschränkten Bodenabfertigungsdienste Regelungslücken bestanden. Bei den Tarifen für die zentralen Infrastruktureinrichtungen gab es kaum Eingriffsmöglichkeiten für die Genehmigungsbehörde. Mit dieser Änderung wird unter anderem für den Fall der unrechtmäßigen Festlegung der Infrastrukturtarife ein Regulativ geschaffen.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass es keine Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf den Wirtschaftsstandort Österreich gibt. Sowohl die Bestimmungen über die Auswahl der Dienstleister als auch über die Festsetzung der Infrastrukturtarife liegen im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Für die Gebietskörperschaften ist durch die geplante Änderung kein nennenswerter finanzieller Mehraufwand zu erwarten.
Seitens der Personalvertretung und auch von Seiten der Wirtschaftskammer wird diese Novellierung begrüßt und positiv beurteilt.
Es gibt dadurch positive Auswirkungen auf die Luftverkehrswirtschaft in unserem Land, und wir werden daher dieser Novellierung unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.58
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