BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 170

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lichen Diskussion im Sozialausschuss dabei und wir hatten gemeinsam den Eindruck – und ich meine, auch Ihre Vertreter, meine sehr geschätzten Damen und Herren von den Grünen, hatten diesen Eindruck –, dass die Kritik auch von Professor Öhlinger und anderen Experten eine sehr moderate ist. Sie haben vor allem den großen neuen Vorteil hervorgehoben, den diese neue Lösung bietet, nämlich tatsächlich ein Mehr an Rechtssicherheit und ein Mehr an solider Basis, auf dem die Menschen aufbauen können, nämlich sowohl die gepflegten Personen als auch die Pflege- und Betreuungs­personen.

Es ist richtig, dass nicht alle denkmöglichen, legistischen oder juristischen Problem­stellungen mit dem Pflege-Verfassungsgesetz gelöst sind. Sie haben auf einiges auch hingewiesen, aber das, was unter Anwendung sauberer legistischer Methoden – und dazu gehört auch ein Verfassungsgesetz, das werden Sie zugestehen – an Lösungen möglich war, das an Lösungen ist tatsächlich gefunden worden. Das ist, so denke ich, sehr beachtlich.

Ein Detail noch, Frau Bundesrätin Konrad, auf das Sie hingewiesen haben: die Un­gleich­behandlung oder die Schlechterstellung – so haben Sie es, glaube ich, formuliert – von Pflege- und Betreuungskräften, die Beiträge im zweiten Halbjahr geleistet haben, also die legalisiert haben, dass die jetzt schlechter gestellt werden, dass die durch dieses Pflege-Verfassungsgesetz quasi bestraft werden. – Das ist nicht der Fall, denn es hat ja einen guten Grund, dass mit diesem Pflege-Verfassungsgesetz auch rückwirkend der Erwerb von Versicherungszeiten nicht möglich ist. Jene Per­sonen aber, die im zweiten Halbjahr 2007 angemeldet und legalisiert haben, haben natürlich diese Versicherungszeiten erworben. Hier steht also Leistung, nämlich Zahlen von Versicherungsbeiträgen, und Gegenleistung, Erwerb von Versicherungszeiten, in einem Verhältnis; bei den anderen Gruppen, keine Zahlung von Leistungen, damit auch kein Erwerb von Versicherungszeiten, also tatsächlich Ungleiches ungleich behandelt und Gleiches gleich behandelt.

Auch in diesem Detail erweist sich das Pflege-Verfassungsgesetz als stimmig und rechts- und verfassungskonform, und ich bitte Sie daher, diesem Gesetz auch Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Minister.

 


20.19.24

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Meine Damen und Herren Bundesräte! Zwei oder drei Anmerkungen meines Kollegen Buchinger motivieren mich doch noch zu dieser kurzen Wortmeldung.

Natürlich ist dieses Pflege-Verfassungsgesetz besser als die Amnestie, die bis zum 31. Dezember 2007 gegolten hat. Das wurde unter anderem auch von Öhlinger und anderen Experten im Ausschuss des Nationalrates so bestätigt, aber dann geben wir doch der Wahrheit auch die Ehre: Es wäre jedenfalls auch die Verlängerung des alten Amnestiegesetzes immer noch besser gewesen, als es einfach auslaufen zu lassen.

Das Bessere ist der Feind des Guten – und so gesehen freue ich mich, dass wir heute wohl abschließend dieses Pflege-Verfassungsgesetz zum Beschluss erheben können, wohl wissend, dass damit ein wirkliches Plus an Rechtssicherheit für viele Betroffene verbunden ist.

Niederösterreich, Vorarlberg hin oder her: Das Thema Pflege ist ja aufgrund der viel­fältigen Kompetenzen der Länder, auch Verpflichtungen, und letztlich auch mancher


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