BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 170

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Für die Kreditinstitute hat dies den Vorteil, dass sie keine Ausnahmefälle verwalten müssen. Damit werden den Kreditinstituten Aufwand und Kosten erspart. Für die An­leger ist es sowieso aufkommensneutral. Diese ökonomische Vorgangsweise hat der Verwaltungsgerichtshof im konkreten Fall mangels gesetzlicher Deckung für unzulässig erklärt. Um diese bewährte Praxis auch gesetzlich abzudecken, ist daher diese vorlie­gende Novelle notwendig und somit auch zu begrüßen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.21


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.

 


19.21.17

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Es liegen heute drei Materien zur Be­schlussfassung vor. Zunächst geht es um das Investmentfondsgesetz.

Die Bundesregierung unterstützt die europäische Zielsetzung, einen möglichst einheitli­chen Rechtsrahmen für Veranlagungsbestimmungen für Investmentfonds zu schaffen.

Es geht erstens um mehr Transparenz – sprich bessere Vergleichbarkeit von Produk­ten –, mehr Schutz und mehr Rechtssicherheit für die Anleger. Die Produktvielfalt in Verbindung mit Transparenz und Rechtsklarheit kommt zweifellos den Konsumenten zugute.

Zweitens ist es zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen In­vestmentfonds gegenüber denen anderer Mitbewerber des europäischen Wirtschafts­raumes auch notwendig, das Investmentfondsgesetz entsprechend den zwischenzeit­lich insbesondere in den Nachbarstaaten vonstatten gegangenen Rechts- und Markt­entwicklungen unter Wahrung des Anlegerschutzes anzupassen.

Mit einem Wort: Die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Österreich wird weiter verbessert, was sich letztendlich durch die damit verbundene Wertschöpfung natürlich positiv auf die Beschäftigungszahlen auswirken wird.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Obwohl man das Investmentfondsgesetz nicht unmittelbar mit Devisenoptionsgeschäften in Verbindung bringen darf, möchte ich zu einer sehr aktuellen Situation Stellung nehmen: In jüngster Zeit kam es gerade in unserem Bundesland Burgenland in einigen Gemeinden und Verbänden teilweise zu hohen Verlusten bei sogenannten Devisenoptionsgeschäften. Es haben in unserem Bundesland Burgenland insgesamt elf Gemeinden auf Vermittlung einer Bank hoch riskante Devisenoptionsgeschäfte abgeschlossen. Sieben Gemeinden davon haben dabei große Verluste eingefahren.

Meines Erachtens gehören klare Richtlinien für die Gemeinden gesetzt, nach welchen Kriterien Finanzmanagement möglich ist. Die Gemeindeaufsicht soll und muss in die­sem Zusammenhang als Servicestelle für die Gemeinden und die Kommunen dienen. Es kann nicht in der Autonomie der Gemeinden liegen, hoch riskante Spekulations­geschäfte abzuwickeln.

Ich möchte da schon die gerechtfertigte Kritik anbringen, dass in diesem Fall im Bur­genland Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Steindl als Gemeindereferent und zu­ständiges Aufsichtsorgan säumig geworden ist. Seit 2003 war bekannt, dass Gemein­den hoch riskante Devisenoptionsgeschäfte tätigen.

Auf Drängen der SPÖ wird jetzt die Gemeindeordnung geändert. In Parteienverhand­lungen werden Richtlinien für eine neue Gemeindeordnung ausgearbeitet. Spekulatio-


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