BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 149

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


17.51.39

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Ministerin! Ich möchte eingang nur ganz kurz zur Rede von Kollegem Perhab etwas sagen: Sie haben seine Fähigkeiten ein bisschen überschätzt! Die Kontrollen hat er mir nicht erklären können! Sie von der ÖVP haben gesagt, der Kollege aus der Gastronomie wird mir das erklären. Wir werden das irgendwie anders klären. Es ist jedenfalls eindeutig eine Überschätzung des Kollegen Perhab. Die Kontrollen wurden nicht erklärt. Wer es kontrolliert, ist schon klar, aber die Erklärung, wie es dann tatsächlich in der Praxis kontrolliert werden sollte, hat nicht funktioniert. (Bundesrat Edgar Mayer: Raucherpolizei!) – Die Raucherpolizei wird es nicht sein.

Das ist so die Ausflucht der ÖVP, dass man Sachen ins Lächerliche zieht. Es geht um viele kranke Menschen, und man zieht es ins Lächerliche. So ist die ÖVP, das ist eine Art und Weise, die ich hier so nicht unterstützen kann. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Jetzt geht es aber um etwas anderes. Es war eine Meldung vor drei oder vier Tagen in einer kleinformatigen Zeitung: Ministerium baut Cannabis an. Da kann man schon zweimal hinschauen, ob das tatsächlich stimmt oder nicht. So oder so ähnlich hat diese Schlagzeile gelautet. Tatsächlich ist es so.

Es ist interessant, dass es jetzt zu einem kontrollierten Cannabis-Anbau kommt. Ich glaube, es ist auch richtig, dass es zu diesem kontrollierten Cannabis-Anbau kommt, weil man eben ganz bestimmte Wirkstoffe aus diesen Cannabis-Pflanzen gewinnen kann und diese Wirkstoffgewinnung dann auf der anderen Seite wieder zur Arznei­mittelherstellung gebraucht wird. Diese Möglichkeit wird jetzt in Österreich gegeben.

Klar ist, dass diese Anbautätigkeit ausschließlich im Rahmen der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit durchgeführt werden darf. Diese unterliegt auch der Kontrolle der Gesundheitsministerin.

Der zweite Aspekt ist, dass es eine zentrale Datensammlung geben soll, und zwar mit dem Ziel, dass man bei der Abgabe der Substitutionsmittel mehr Überblick hat und auf der anderen Seite die notwendigen statistischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse daraus erzielen kann.

Ich gebe Ihnen schon recht, Frau Kollegin Kerschbaum: Man begibt sich mit solchen Thematiken immer in ein sehr schwieriges Spannungsfeld der Abwägung zwischen Datenschutz und doch auch notwendigen Instrumenten. In diesem Fall geht es um eine koordinierte Gesamtbetreuung von Suchtkranken. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, der aus dem Ministerium kam, wurde im Rahmen der Verhandlungen doch noch das eine oder andere verbessert.

Eine wesentliche Verbesserung aus unserer Sicht ist, dass die ursprünglich ange­dachte Sammlung ganz konkreter personenbezogener Daten nicht mehr im vorliegen­den Entwurf enthalten ist. Das wurde herausverhandelt. Unter diesen Voraussetzungen können wir dem grundsätzlich zustimmen.

Klar sollte so eine Leitlinie in der Drogenpolitik sein. Diese muss heißen – das war beim Rauchen schon so –: Abhängigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, also Prävention, Prävention und noch einmal Prävention, Suchtkranke zu unterstützen und zu heilen, und – auch wenn ich jetzt einen dritten Punkt formuliere, der vielleicht ein bisschen utopisch klingt – weiters sollten wir das Grundziel haben, dass wir eine Welt haben, in der Menschen nicht in eine Drogensucht flüchten. Das wäre eigentlich eine große Zielsetzung, die wir uns gemeinsam stellen sollten.

 


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