BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 88

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Angesichts der uns allen nur zu gut bekannten Turbulenzen am Kapitalmarkt ist es ein überaus positives Signal, ein vielleicht konservatives, aber doch sehr sicheres Produkt am Markt zu positionieren. Nicht nur die Versicherungsunternehmen haben sich dazu einhellig positiv geäußert, sondern auch die Konsumenten werden dieses Produkt an­nehmen. – Davon bin ich überzeugt.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich ersuche um Zustimmung nicht nur zu diesem Gesetz, sondern auch zu den anderen Gesetzen. Ich bitte Sie auch um Zu­stimmung zu unserem österreichischen Beitrag zur Entschuldung Liberias in der Höhe von 5,56 Millionen €, vor allem deshalb, weil dort – vielleicht stört Sie das ja auch! – eine äußerst erfolgreiche Präsidentin amtiert (Bundesrätin Mühlwerth: Unterstellung!), die wirklich eine Topposition im Weltwährungsfonds innegehabt hat und die natürlich ein ungeheuer starker Garant dafür ist, dass dieses Geld bestens und positiv angelegt ist. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.) Sie haben keinen Vorschlag gemacht, wie man dort besser helfen könnte.

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden, Vietnam und Deutschland erfüllen auch unser gemeinsames Ziel, Doppelbesteuerungen hintanzuhalten. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

13.46


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.

 


13.46.40

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben heute zwei Doppelbesteuerungsabkom­men – mit den Niederlanden und mit Deutschland – und ein Amtshilfeabkommen für den Bereich Einkommen und Vermögen mit dem Vietnam zu beschließen – an und für sich alles logische und rein verwaltungstechnische Angelegenheiten. Obwohl wir doch seit einigen Jahren Mitglied der EU sind, werden diese Staatsverträge immer noch be­nötigt.

Aus der Praxis weiß ich, dass die Erbschaftsabwicklungen mit der Bundesrepublik Deutschland sehr gut funktioniert haben. Was man allerdings benötigt, ist sehr viel Zeit und Geduld: Durch die verschiedenen Steuer- und Erbrechtsregelungen in Deutsch­land und Österreich dauern die Verfahren in der Regel selbst, wenn es ohne Erbstrei­tigkeiten abgeht, beinahe zwei Jahre. Aus meiner Sicht, wäre es wünschenswert, dass gerade diese Aufgaben in Zukunft europäisch geregelt werden könnten. Dies würde bedeuten, dass das gesamte europäische Vermögen im Falle einer Vererbung in einem Land abgewickelt werden könnte.

Bei dem heute vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um ein formelles Wiederinkrafttreten einer im Jahre 2003 abgeschlossenen Vereinbarung.

Aufgrund der Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich hat die Bundesrepublik Deutschland dieses Abkommen mit 31. Dezember 2007 einseitig gekündigt. Der Ver­fassungsgerichtshof musste sich mit der Materie befassen, und daher die rückwirkende Korrektur bei der Doppelbesteuerung.

Der Bundespräsident hat bereits im November 2008 die gesetzlichen Vereinbarungen unterschrieben, der Nationalrat hat die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, und wir werden heute unseren Beitrag dazu leisten.

Damit können die Erbangelegenheiten mit Vermögen in Deutschland und Österreich für die Todesfälle zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 1. August 2008 endgül­tig bearbeitet werden.

 


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