BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 145

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Ich komme auch hier sogleich zur Antragstellung, da der Bericht in schriftlicher Form vorliegt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Mag. Erlitz. – Bitte.

 


17.40.02

Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe mich diesem Thema deswegen zugewandt, weil ich, als ich Präsident des Bundesrates war, mit diesem Thema ein paar Mal konfrontiert wurde. Bestürzend war ein Gespräch mit einem Diplomaten eines europäischen Landes – ich sage nicht welches –, der damals gemeint hat, er oder sein Land könne auf diese Waffe nicht verzichten, also die Militärs seines Landes könnten auf diese Waffe nicht verzichten, weil es eine äußerst effiziente und erfolgversprechende Waffe sei. Ich war über eine solche Haltung sehr entsetzt und habe das auch zum Ausdruck gebracht. Da wurde über diese Waffe gesprochen, als ob sie ein Spielzeug wäre.

Bei dieser Streumunition handelt es sich um Waffen – ich hoffe, ich sage es richtig; Herr Dr. Kühnel kann mich ja dann korrigieren –, die aus weiteren kleineren explosiven Submunitionen bestehen, also aus hunderten kleinen Munitionen, die aus einem Behälter ausgestoßen werden – von Flugzeugen, von Haubitzen, von Raketen. Diese Submunition ist dazu bestimmt, nach dem Abfeuern oder dem Abwurf aus dem Behälter, dann in mehrfacher Anzahl vor, beim oder nach dem Aufprall zu detonieren. Damit sind große Probleme verknüpft: Erstens, dass schon während des Angriffs beim Einsatz von Streumunition weite Flächen mit diesen Sprengkörpern bedeckt sind, die nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden können. Und zweitens: Viele Submunitionen explodieren nach dem Aufprall nicht und bleiben als Blindgänger auf dem Boden zurück, die jederzeit unschuldige, unbeteiligte Personen, Kinder, Frauen, Zivilisten töten und verstümmeln sowie auch die Landwirtschaft und die Rück­kehr von Flüchtlingen und Vertriebenen über Jahre hinweg beeinträchtigen und ver­hindern können.

Um dieses Unheil oder dieses noch größere Unheil, denn der Krieg an sich ist ja schon ein Unheil, zu verhindern und dieses Leid zu vermeiden, war dieses umfassende inter­nationale Verbot des Einsatzes, der Herstellung, des Transports und der Lagerung von Streumunition absolut notwendig. Der diplomatische Prozess, der die Schaffung eines solchen Verbotes verfolgte, wurde auch von Österreich – ich darf wohl sagen – feder­führend gestaltet.

Auch auf nationaler Ebene spielte Österreich eine Vorreiterrolle. Am 20. Februar 2007 verkündeten Außenministerin Plassnik und Verteidigungsminister Darabos per Minis­ter­rats­beschluss ein nationales Moratorium, das dem österreichischen Bundesheer den Einsatz von Streumunition bis zu einer adäquaten internationalen Regelung, die jetzt vorliegt, verbot. Der vorliegende Gesetzentwurf hat alles Potential, diese Vorreiterrolle Österreichs mit demokratischer Legitimität durch die parlamentarischen Vertreter weiter auszubauen.

Österreich muss als Kerngruppenstaat von Oslo diese Oslo-Konvention so rasch wie möglich ratifizieren. Die Oslo-Norm, die vorliegende, ist absolut eine Verbesserung des derzeitigen österreichischen Verbots. Die letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass an


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