BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 22

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Was mich und meine KollegInnen bei dieser Gesetzesvorlage aber am meisten stört, ist der Punkt, dass laufend personenbezogene Daten über die IKT-Nutzung ge­speichert werden und verfügbar sind und dass, was wir auch im Ausschuss debattiert haben, sozusagen keine zeitliche Befristung vorliegt, sondern diese eben dauerhaft abgespeichert werden; Kollege Ertl hat diesbezüglich eine Frage gestellt. Das ist schon ein Punkt, der mich eher bedenklich stimmt.

Es gibt auch etwas Positives: Positiv anzumerken ist, dass zuerst anonym versucht wird, den Missbrauch abzustellen, und erst dann, in weiterer Folge, sozusagen die Ver­folgung aufgenommen wird.

Auf der Weißenbach-Tagung wurde ja voller Stolz auf dieses Gesetz verwiesen, so nach dem Motto, dieses Vorbild könnte sich auch in der Privatwirtschaft durchsetzen. Wir Grüne möchten jedoch dezidiert nicht, dass diese Entwicklungen auch in der Privatwirtschaft Fuß fassen, deswegen werden wir zum Tagesordnungspunkt 1 unsere Zustimmung nicht geben.

Anders beim Tagesordnungspunkt 2: Diesem werden wir unsere Zustimmung erteilen, denn er ist für die betroffenen LandeslehrerInnen eine Verbesserung. Sie haben eine zusätzliche Option, daher werden wir dem zustimmen.

Zum Tagesordnungspunkt 3: Auch die Karenzmöglichkeit für die Pflege von nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 für Bundesbedienstete und die Anrechnung auf die Pension halten wir für sinnvoll, und daher werden wir diesem Tagesordnungspunkt gleichfalls zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)

9.22


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile es ihm.

 


9.22.49

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzter Herr Landtagspräsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu meiner eigentlichen Rede komme, möchte ich dir, sehr geehrter Herr Präsident, lieber Freund Erwin, zur Vorsitz­führung und Präsidentschaft des Bundesrates recht herzlich gratulieren. Ich habe das natürlich schon bei deinem offiziellen Antritt gemacht, da aber aus terminlichen Gründen deine Antrittsrede heute stattgefunden hat, möchte ich es hier noch einmal offiziell nachholen. Ich wünsche dir für deine Zeit der Präsidentschaft viel Erfolg und Engagement zur Umsetzung deiner Vorhaben zum Wohle des Bundesrates, unserer Bundesländer und unserer Republik Österreich!

Sehr geschätzte Damen und Herren, betreffend den 1. Tagesordnungspunkt unserer heutigen Sitzung möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, mich eingehend bei allen Beteiligten, die es ermöglicht haben, dass heute diese Novellierung vonstatten geht, recht herzlich zu bedanken – das waren die Mitglieder des österreichischen Daten­schutzrates und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Vom Datenschutzrat ist die Initi­ative zu dieser Gesetzesnovelle ausgegangen.

Bedanken möchte ich mich vor allem deshalb, weil der Weg bis zur Novellierung ein schwieriger und steiniger war. Wer im „profil“ der Ausgabe 28 vom 6. Juli 2009 gelesen hat, der konnte erfahren, dass eine Firma in Oberösterreich im Jahr 2003 und im Jahr 2004 bei ihren Mitarbeitern Videoüberwachungen durchführte und Kontrollen des E-Mail-Verkehrs vorgenommen hat. – Da gibt es ganz klare Regelungsdefizite im pri­vaten Bereich.

 


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