BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 105

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Es besteht also eine interessante Parallelität zum BIA, das in Diskussion geriet – nicht nur in den Medien, sondern auch darüber hinaus in der politischen Diskussion –, ich sehe da kaum besondere Unterschiede, außer in der Namensgebung und einigen beson­deren Schwerpunktsetzungen, und dass man einer UN-Richtlinie folgt, dass im Sinne von Korruptionsprävention und -bekämpfung gesetzliche Regelungen verankert werden sollen. Da hat man offensichtlich die Lösung gefunden: Das BIA wird aufgelöst, und das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird geschaffen – aber man lässt die Personen gleich, man lässt die Führung gleich, man ist sich noch nicht im Klaren darüber, welche Aufgabenstellung es gibt. – All das sind Formulierungen aus dem Ausschuss.

Das BIA hat zwar auch andere Aufgabenstellungen gehabt, aber man sieht hier ge­wisse Parallelitäten.

Die Unabhängigkeit soll gestärkt werden. – Für mich ist interessant, dass im Zusam­menhang mit der Bestellung des Direktors die Präsidenten des Verfassungsgerichts­hofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes gehört werden sollen, dass es aber keine weitgehende rechtliche Relevanz im Rahmen dieses Bestel­lungsverfahrens gibt.

Die fünfjährige Befristung und die Wiederwahl – das ist schon angesprochen worden – sind auch nicht das, was sich unsere Fraktion vorgestellt hat.

Sie haben weiters die Frage von Weisungen durch die Ministerin angesprochen und gemeint, die Ministerin werde es nicht machen, da andernfalls die Medien darüber berichten würden.

Sie haben damit – so im Sinne der Gewaltenteilung – die vierte Gewalt, die Medien, die Zeitungen, die Öffentlichkeit angesprochen. Aber wieso kann man das Gesetz nicht so formulieren, dass man auf diese vierte Gewalt – die Medien – gar nicht angewiesen ist, sondern im Sinne unserer drei Gewalten ein vernünftiges Gesetz hat?!

Nicht alles, was kurz ist, was knapp ist, was verständlich ist, ist auch wirklich gut, geschweige denn hervorragend oder so, dass es nicht noch besser sein könnte, ins­besondere da wir im Ausschuss gehört haben, dass schon einige Änderungen in Vorbereitung sind.

Aus meiner Sicht ist es nicht notwendig, ein entsprechendes zusätzliches Gremium einzurichten, wenn man die Unabhängigkeit garantiert. Die Einrichtung der Rechts­schutzkommission, die ich hier hervorheben möchte, wäre im Sinne einer weisungs­freien Institution zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention das Richtige.

Darüber hinaus scheint in diesem – so wie Sie es gesagt haben – knappen und verständlich formulierten Gesetz keine Regelung darüber auf, was mit den Personen, die von den Amtshandlungen dieses neuen Bundeskriminalamtes betroffen sind, bezüglich des Informationsflusses geschehen wird. Auch das ist nicht definiert. Ob sie über die in Bezug auf ihre Person durchgeführten Maßnahmen zu informieren sind oder nicht, geht aus diesem Entwurf nicht hervor. Dies ist vor allem deshalb inter­es­sant, da wir heute wissen, wie schnell einzelne Institutionen beim Abhören sogar von informationstechnischen Mitteln von öffentlichen Vertretern, beispielsweise von Reprä­sentanten des Nationalrates, sind.

Aus all diesen Gründen kann von unserer Seite diesem Antrag nicht die Zustimmung gegeben werden. (Beifall der Bundesräte Mitterer und Kerschbaum.)

14.35


Präsident Erwin Preiner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kalina. Ich erteile es ihm.

 


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