BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 161

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Ich betone das so im Zusammenhang mit der Preisbindung, weil gerade die Autorinnen und Autoren von dem Letztpreis leben, das heißt, je niedriger der Preis ist, umso weniger bekommen die Autorinnen und Autoren. Diejenigen, die arriviert sind, machen sich vorher mit dem Verlag einen ordentlichen Preis aus – das ist denen wurscht, wie viele verkauft werden, ob 100 oder 10 000 Bücher, weil die schon vorher sagen: Das bin ich wert. Aber bei den jungen Autorinnen und Autoren, wenn sie überhaupt ein Honorar bekommen und nicht sogar darum kämpfen müssen, dass sie das Buch überhaupt publizieren können – das muss man auch dazusagen –, hängt das letztlich vom, wie man es immer so schön sagt, Nettoladenpreis ab.

Das – damit man das auch weiß – spielt sich zwischen 4 und 5 Prozent für die ganz Jungen ab. Für die, die wirklich gut verhandelt haben, sind es bei 10 bis 11 Prozent. Nur damit wir auch einmal wissen, um wie viel Geld es dabei geht. (Bundesrat Mag. Klug: Ich habe 10 Prozent gehabt!)

Wenn ein Buch 19,80 € kostet, dann weiß man, wenn man tausend Bücher verkauft hat – und das ist bei uns schon eine hohe Auflage für junge Literatinnen und Lite­raten –, wie viel die daran verdienen können. Das sind dann, wenn ich es richtig hochrechne, vielleicht 1 000 €. Da können Sie sich ungefähr vorstellen, wo das Limit von so einem Verdienst ist. – Herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

18.13


Präsident Erwin Preiner: Nächste Wortmeldung: Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


18.13.47

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass ich zu diesem Thema heute Frau Bundesminister Dr. Claudia Schmied vertreten darf, weil ich selber auch die Auffas­sung vertrete, dass diese Buchpreisbindung ein wichtiges Element der Kultur in Öster­reich ist, gerade im Umgang mit der Vielfalt der Bücher, mit der Vielfalt des Austausches.

Ich möchte, auch im Auftrag der Frau Bundesministerin, dem Parlament, sowohl dem Nationalrat als auch dem Bundesrat, Danke sagen, dass es möglich geworden ist, schnell zu handeln, aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes schnell eine Änderung zustande zu bringen, dass wir beiden Aufgaben gerecht wer­den: dem österreichischen Zweck, nämlich Vielfalt zuzulassen, jungen Autorinnen und Autoren eine Chance zu geben, und andererseits auch unsere Verpflichtung gegen­über der Europäischen Union wahrzunehmen. Ich bedanke mich dafür. (Allgemeiner Beifall.)

18.14

18.14.20

 


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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