BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 45

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hier auch viele Tausende in der Messehalle waren. Ich glaube, das zeigt, dass Wein sehr breiten Zuspruch hat und für Österreich ein sehr, sehr wichtiges Identitätselement ist.

Ich glaube, wir können uns freuen auf den guten Jahrgang 2009 und auf ein gutes Weingesetz 2009. (Beifall bei der ÖVP.)

11.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Berla­kovich. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.04.46

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich für die durchwegs positiven Debatten­beiträge zum Thema Weingesetz bedanken. Sie haben es schon angedeutet: Der Grund für die Novelle war ja die Anpassung an die EU-Weinmarktordnung, und obwohl das schon länger her ist, dürfen wir nicht übersehen, dass es gelungen ist – aus ös­terreichischer Sicht sehr positiv –, einfach eine Neuorientierung auf der europäischen Ebene zu erreichen.

Sie wissen, dass große Mengen, gerade in massenproduzierenden Ländern, verspritet werden, destilliert werden, also sozusagen zerstört werden. Und das ist nicht der rich­tige Weg. Das, was bei der Novelle der Weinmarktordnung gelungen ist, ist, dass der Qualitätsweg auf der europäischen Ebene eingeschlagen wird. Es ist richtig, dass es diese Debatte um die Sortenbezeichnung gab – etwa, dass der Tafelwein eine neue Bezeichnung bekommt, was anfangs auch in Österreich Diskussionen hervorgerufen hat –, aber wir haben in Zusammenarbeit mit dem Weinbauverband und mit den Win­zerinnen und Winzern eine, wie ich meine, sehr gute Lösung erzielt, die letztlich dem Konsumenten dienen soll.

Das, was wir nämlich darüber hinaus erreicht haben, ist, dass wir durch die Umsetzung der Weinmarktordnung zusätzliche Möglichkeiten bekommen, wo wir in den nächsten Jahren allein aus diesem Titel 8 bis steigend 13 Millionen € an zusätzlichen Förder­mitteln bekommen, die wir der Weinwirtschaft zur Verfügung stellen können, und zwar in zwei wichtigen Bereichen.

Das Erste ist die Förderung des Weinabsatzes auf Drittlandsmärkten. Eines, was ange­sprochen wurde, nämlich die Diskussion, ob wir in Österreich Billigweine haben sollen oder ob wir überschwemmt werden, ist nicht mehr aktuell. Das ist beim EU-Beitritt in der Winzerschaft ganz heiß diskutiert worden, weil eben Spanien, Frankreich, Italien, also die großen Weinländer, auch viel Massenwein produzieren können. Die österrei­chische Weinwirtschaft hat sich behauptet. Der Qualitätsweg der vor 20, 25 Jahren ein­geschlagen wurde und jetzt konsequent weitergegangen wird, hat bewirkt, dass wir wie keine andere Branche den Heimmarkt verteidigt haben in hohen Prozentzahlen, und mit dem Billigsegment wollen wir sowieso nicht konkurrieren, weil wir das produktions­technisch nicht können und auch qualitätsmäßig nicht wollen. Daher ist das nicht unser Ziel.

Was wir – im Gegenteil! – wollen, ist, auch auf Auslandsmärkten erfolgreich zu sein, und man kann heute sagen, dass der österreichische Wein auf allen internationalen Märkten vertreten ist, ob in den USA, ob in Japan, in der ganzen Welt. Das ist sehr be­achtlich für ein kleines Weinbauland. Den Winzerinnen und Winzern gebührt unser Dank für ihre Bemühungen. Die zusätzlichen Finanzmittel, die wir durch die Wein­marktordnung bekommen, ermöglichen es uns, über die Österreichische Weinmar­keting diese Auslandsmärkte zu bearbeiten, erfolgreich zu bearbeiten – auch in wirt­schaftlich schwierigen Zeiten.

 


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