13.13
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Ein bisschen was muss ich auch zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Mitterer sagen. Wie schon mein Vorredner gesagt hat: Wir kennen Sie, und Sie bringen eigentlich des Öfteren wertvolle Debattenbeiträge. Es ist schon richtig und wichtig, dass man parlamentarische Instrumente nutzt. Das beschert uns einen lebhaften Parlamentarismus. Wenn es aber der einzige Ausfluss eines Untersuchungsausschusses ist, bei Gesetzen nicht mitzustimmen und gegen wichtige Gesetze Blockaden auszulösen, dann geht es nicht mehr um die Sache und auch nicht mehr um Österreich. Da entsteht bei mir schon der Eindruck, dass es in diesem Bereich einfach um Selbstdarstellung und Selbstinszenierung geht, was eigentlich nicht mehr dem Auftrag eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten entspricht, für Österreich zu arbeiten. Ganz egal, ob es den Bürgern hilft oder schadet, stimmen Sie einem Gesetz nicht zu.
Wir sehen bei anderen Fraktionen, dass diese sehr wohl in der Lage sind, zu differenzieren, ob es sich um ein Gesetz handelt, dass ganz einfach den Bürgerinnen und Bürgern hilft, sie weiterbringt und ihnen auch Instrumentarien gibt, sich selbst zu schützen. Daher verstehe ich nicht ganz, dass von Ihrer Fraktion in dieser Art und Weise vorgegangen wird.
Kollegen Ertl habe ich vielleicht auch nur falsch verstanden, aber er hat gesagt, dass aufgrund von Verzögerungen nichts oder zu spät etwas öffentlich gemacht werden soll. Wenn wir uns die Historie dieses Gesetzes anschauen, müssen wir davon ausgehen, dass es eigentlich Bezug nehmend auf die Agenda 21 der Vereinten Nationen entstanden ist. In dieser Agenda 21 steht unter anderem die Erweiterung nationaler Kapazitäten und Möglichkeiten zur Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen. Das soll laut dieser Agenda 21 geändert werden. Das wurde aufgenommen, und dadurch kamen eigentlich erst in ganz Europa dieser Fluss und diese Möglichkeiten der Information zustande.
Wir haben dieses Umweltinformationsgesetz geändert beziehungsweise wir werden es ändern, weil insbesondere die Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregister weiterentwickelt werden. Es ist so, dass hier im europäischen Raum und in Österreich schon eine Meldepflicht besteht. Durch eine Weiterentwicklung kann sicherlich erreicht werden, dass der Bürger die Möglichkeit hat, direkt nachzusehen, was in seiner unmittelbaren Umgebung, bei den Firmen in seiner unmittelbaren Umgebung geschieht, welche Möglichkeiten es eigentlich gibt, Einfluss zu nehmen, um beim Umgang mit Schadstoffen etwas besser voranzukommen.
Durch ein verändertes Verhalten der Menschen, aber auch von Regierungen und durch Änderungen in der Gesetzgebung hat sich ergeben, dass nicht nur im Interesse der Allgemeinheit die Umwelt nicht weiter belastet werden soll. Wir haben durch diese Registerdaten auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Behörden besseren und schnelleren Zugriff haben und ihre Arbeit dadurch erleichtert wird. Für die Unternehmen entsteht kein wirklicher Mehraufwand, da bis dato ebenfalls schon Meldepflicht bestand und auch solche Datenbanken geführt werden mussten. Sie werden in diesem Bereich nur erweitert und dadurch auch genauer und einem größeren Personenkreis zugänglich.
Die Daten unterliegen, wie wir auch schon gehört haben, ganz bestimmten Regelungen, und somit können auch seitens des Datenschutzbeirats sicherlich keine Bedenken bestehen, da es durch diese Einschränkungen nicht zur Veröffentlichung geheimer Daten kommen kann.
Wir haben auch schon gehört – und das ist mir persönlich ein besonderes Anliegen –, dass im Gesetz auch Informantenschutz vorgesehen ist. Auch der bestand bisher
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