BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 92

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Das betrifft Daten über die geographische Verteilung verstärkt auftretender pathologi­scher Befunde wie Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, es be­trifft Informationen über die Auswirkungen auf die Gesundheit – Bio-Marker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien – oder auf das Wohlbefinden der Menschen – Ermüdung, Stress und Ähnliches – in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität – Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm – oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität – also Nahrung, genetisch veränderte Organis­men und Ähnliches.

Ich halte es für sehr wichtig, dass diese Vernetzung stattfinden wird, weil es auch nicht nur für die politische Planung, für dass Erkennen von Schwerpunkten, sondern auch für individuelle Lebensentscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern: Will ich wirklich dort wohnen?, eine vernünftige Grundlage bietet.

Daher ist es wichtig, dass all diese gesammelten und nun vorliegenden Daten für den Kreis der Interessierten nutzbar gemacht werden. Dafür werden Netzdienste aufge­baut, um die Suche nach Datensätzen – was bei dieser großen Anzahl von Daten ja nicht mehr ganz leicht ist! – und die Abrufbarkeit von Daten zu ermöglichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch zu betonen, dass das Gesetz vorsieht, in­wieweit eine Geodatenstelle auf zu wahrende öffentliche Interessen zu achten hat. Sie hat den Auftrag, in diesem Sinne die Abrufbarkeit und Nutzung der betroffenen Daten zu beschränken. Auch in diesem Zusammenhang haben wir einfach an den Daten­schutz zu denken: Nicht alles, was sinnvoller Weise erhebbar ist, muss erhoben wer­den, und nicht alles, was erhoben wird, muss für jeden einsichtig sein. Da ist eine klare Grenze zu ziehen!

Es ist auch vorgesehen, dass die Nutzung an Bedingungen geknüpft, also beispiels­weise auf einen bestimmten Kreis beschränkt werden kann und dass Entgelte gefor­dert werden können. Schließlich bedeutet die Umsetzung dieses Gesetzes auch nicht unwesentliche Kosten, nämlich 17 Millionen €, wenn ich das richtig im Kopf habe, und wenn davon durch Entgelte wieder etwas hereinkommt, ist das mit Sicherheit kein Fehler.

Der von mir bereits erwähnte Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrates wurde im Sinne einer Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen und hält fest, dass die betroffenen Stellen nicht verpflichtet sind, anlässlich dieses Gesetzes neue Daten zu sammeln. Hier geht es um eine Zusammenführung von Daten, die im Wesentlichen be­reits zur Verfügung stehen.

Alles in allem knüpfe auch ich die Hoffnung an dieses Gesetzeswerk, dass entspre­chend der angestrebten Verbesserung der Verfügbarkeit, Qualität und Nutzbarkeit von Geodatensätzen und -diensten auch die Entscheidungsfindung bei Politikern, vor allem bei Maßnahmen, die Umweltauswirkungen haben können, verbessert wird und dass das letztlich unserer Umwelt substanziell nützt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.22


Präsident Peter Mitterer: Es hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


14.22.37

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies zugegebenermaßen eine sperrige Materie, die Heraus­forderungen mit sich bringt. Es ist aber nicht Ziel des Bundesministeriums beziehungs­weise unser Ziel, ein Gesetz zu schreiben, das niemand versteht. Vielmehr bringt das die Materie mit sich, welche die Inspire-Richtlinie beinhaltet. Im Hinblick auf die fach­lichen Anforderungen muss man derartige Formulierungen verwenden.

 


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