BundesratStenographisches Protokoll783. Sitzung / Seite 62

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päischen Behörden bekämpfen werden. Wir werden uns dem anschließen und stim­men daher dagegen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Kainz: Gegen die Entwicklung einer Region! Die Regionen ausdünnen!)

12.20


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.20.45

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung zum Bun­desstraßengesetz bringt wesentliche notwendige Änderungen. Konkret geht es dabei auch um eine Verfahrensbeschleunigung bei Projektänderungen, was wesentlich mehr Flexibilität mit sich bringt.

Wir alle wissen, dass im Zuge der Errichtung eines genehmigten Bundesstraßen-Bau­vorhabens technische Probleme oder auch Einsparungsmöglichkeiten auftreten können. Die Rechtskraft des Genehmigungsbescheides verhinderte bisher, dass die ASFINAG als Projektwerberin das genehmigte Vorhaben abändert oder von auferlegten Maßnah­men abweicht. Diese Novellierung ermöglicht es, in der Zeit zwischen der Genehmi­gung und der Verkehrsfreigabe auf solch geänderte Umstände einzugehen und nicht wie bisher ein neues Verfahren durchführen zu müssen.

Sehr oft kam es durch diesen Umstand zu enormen Zeitverzögerungen. Weiters gab es keine ausreichende Vorsorge gegen wertsteigernde Umwidmungen. Es wird jetzt gewährleistet, dass es durch Umwidmungen, die erst nach dem Zeitpunkt der Kennt­nisnahme der Gemeinde von den Planungsabsichten des Bundes erfolgen, zu keinen Mehrkosten für die ASFINAG insbesondere bei Grundeinlösen kommen kann. Es wird somit Grundstücksspekulationen, die auf Kosten der öffentlichen Hand vorgenommen werden, entgegengewirkt.

Geschätzte Damen und Herren! Während der Begutachtung – es gab dabei insgesamt 52 Stellungnahmen – wurden wesentliche Kritikpunkte, was Demonstrationen und Sport­veranstaltungen betrifft, aufgezeigt. Es wurde nun ausdrücklich festgehalten, dass durch das Bundesstraßengesetz nicht in das verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Demonstrationsfreiheit eingegriffen wird.

Durch die heutige Änderung des Bundesstraßengesetzes gibt es realisierbare mögli­che Einsparungspotenziale, die auch umgesetzt werden können. Dafür gibt es zwei konkrete Beispiele.

Das erste Projekt wurde bereits angesprochen, es ist die S 34. Es gab dazu viele E-Mails, die auch die Kollegen hier im Bundesrat erhalten haben; E-Mails von besorgten Menschen. Ich habe jede einzelne davon gelesen und verstehe auch teilweise die Sor­gen und die Kritikpunkte, aber man muss festhalten: Es geht hier nicht um die Aufnah­me in das Bundesstraßengesetz, sondern um die Verlegung einer Trasse. Diese Trasse ist ökonomischer, ist wirtschaftlicher. Durch die Trassenänderung kommt es zu einem Einsparungspotenzial von rund 50 Millionen €.

Das zweite Projekt betrifft die S 31 bei uns im Burgenland. Dieses Projekt wurde auf­grund des UVP-Verfahrens, das ergeben hat, dass dort keine hochrangige Verbindung notwendig ist, aus dem Bundesstraßengesetz herausgenommen. Die kleinräumige Umfahrung Schützen wird als zweispurige Landesstraße gebaut. Die S 31 endet somit in der Landeshauptstadt Eisenstadt. Das Welterbe der UNESCO bleibt gesichert. Der Obmann des Vereins Welterbe Neusiedler See ist unser Bundesratskollege Bürger­meister Erwin Preiner aus Winden am See. Dieses Gebiet ist weiters Nationalpark, Natura-2000-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Ramsar-Gebiet und Biosphärenreservat.


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