päischen Behörden bekämpfen werden. Wir werden uns dem anschließen und stimmen daher dagegen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Kainz: Gegen die Entwicklung einer Region! Die Regionen ausdünnen!)
12.20
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile ihm das Wort.
12.20
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung zum Bundesstraßengesetz bringt wesentliche notwendige Änderungen. Konkret geht es dabei auch um eine Verfahrensbeschleunigung bei Projektänderungen, was wesentlich mehr Flexibilität mit sich bringt.
Wir alle wissen, dass im Zuge der Errichtung eines genehmigten Bundesstraßen-Bauvorhabens technische Probleme oder auch Einsparungsmöglichkeiten auftreten können. Die Rechtskraft des Genehmigungsbescheides verhinderte bisher, dass die ASFINAG als Projektwerberin das genehmigte Vorhaben abändert oder von auferlegten Maßnahmen abweicht. Diese Novellierung ermöglicht es, in der Zeit zwischen der Genehmigung und der Verkehrsfreigabe auf solch geänderte Umstände einzugehen und nicht wie bisher ein neues Verfahren durchführen zu müssen.
Sehr oft kam es durch diesen Umstand zu enormen Zeitverzögerungen. Weiters gab es keine ausreichende Vorsorge gegen wertsteigernde Umwidmungen. Es wird jetzt gewährleistet, dass es durch Umwidmungen, die erst nach dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Gemeinde von den Planungsabsichten des Bundes erfolgen, zu keinen Mehrkosten für die ASFINAG insbesondere bei Grundeinlösen kommen kann. Es wird somit Grundstücksspekulationen, die auf Kosten der öffentlichen Hand vorgenommen werden, entgegengewirkt.
Geschätzte Damen und Herren! Während der Begutachtung – es gab dabei insgesamt 52 Stellungnahmen – wurden wesentliche Kritikpunkte, was Demonstrationen und Sportveranstaltungen betrifft, aufgezeigt. Es wurde nun ausdrücklich festgehalten, dass durch das Bundesstraßengesetz nicht in das verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Demonstrationsfreiheit eingegriffen wird.
Durch die heutige Änderung des Bundesstraßengesetzes gibt es realisierbare mögliche Einsparungspotenziale, die auch umgesetzt werden können. Dafür gibt es zwei konkrete Beispiele.
Das erste Projekt wurde bereits angesprochen, es ist die S 34. Es gab dazu viele E-Mails, die auch die Kollegen hier im Bundesrat erhalten haben; E-Mails von besorgten Menschen. Ich habe jede einzelne davon gelesen und verstehe auch teilweise die Sorgen und die Kritikpunkte, aber man muss festhalten: Es geht hier nicht um die Aufnahme in das Bundesstraßengesetz, sondern um die Verlegung einer Trasse. Diese Trasse ist ökonomischer, ist wirtschaftlicher. Durch die Trassenänderung kommt es zu einem Einsparungspotenzial von rund 50 Millionen €.
Das zweite Projekt betrifft die S 31 bei uns im Burgenland. Dieses Projekt wurde aufgrund des UVP-Verfahrens, das ergeben hat, dass dort keine hochrangige Verbindung notwendig ist, aus dem Bundesstraßengesetz herausgenommen. Die kleinräumige Umfahrung Schützen wird als zweispurige Landesstraße gebaut. Die S 31 endet somit in der Landeshauptstadt Eisenstadt. Das Welterbe der UNESCO bleibt gesichert. Der Obmann des Vereins Welterbe Neusiedler See ist unser Bundesratskollege Bürgermeister Erwin Preiner aus Winden am See. Dieses Gebiet ist weiters Nationalpark, Natura-2000-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Ramsar-Gebiet und Biosphärenreservat.
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