BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 42

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wie bereits angeführt, müssen in Zukunft auch Lebensmittellabors, die für Unterneh­men im Rahmen der verpflichtenden Eigenkontrollen Analysen durchführen, bei Vorlie­gen von Isolaten und Keimen, die meldepflichtige Erkrankungen auslösen können, die AGES verpflichtend verständigen. Es bleibt abzuwarten, ob in der Praxis die angestrebte Zielsetzung dieser Regierungsvorlage, nämlich eine raschere Informationsvermittlung von der Behörde an den Konsumenten, erreicht werden kann.

Wir finden diese Novellierung unbedingt notwendig und werden daher dieser Novel­lierung auch unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesra­tes Dönmez.)

10.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangt Herr Bundesrat Sodl zu Wort. – Bit­te, Herr Kollege.

 


10.40.00

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Novellierung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetzes geht es, wie auch die Vorredner schon angesprochen haben, um die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Lebensmittel.

Dieses Gesetz sieht mehrere positive Regelungen vor. Dies wurde einerseits in der Regierungsvereinbarung seitens der ÖVP und der SPÖ beschlossen, andererseits gab es im Nationalrat einen einstimmigen Fünfparteienantrag.

Einer der Kernpunkte ist, dass in Zukunft ein rascheres Eingreifen beziehungsweise eine schnellere Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit gewährleistet ist. Dies ist dann der Fall, wenn der begründete Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches besteht und ein Zusammenhang mit konkreten Lebensmitteln festgestellt werden kann. Diese Information erfolgt, wenn Personen erkranken und wei­tere Gefährdungen nicht auszuschließen sind. Der aus konsumentenschutzpolitischer Sicht wichtigste Teil enthält die erweiterte Informationsverpflichtung des Bundesminis­ters für Gesundheit, der unter bestimmten Voraussetzungen erstmals die Öffentlichkeit informiert.

Bei aller Anregung, Diskussion und Kritik möchte ich schon festhalten, dass vorrangig Produzenten und Unternehmen verantwortlich sind, in denen Lebensmittel kontaminiert werden, denn jedes Unternehmen hat die Verpflichtung, die von ihm produzierten Le­bensmittel zu kontrollieren und die beste Qualität anzubieten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir her­vorragende Lebensmittel in Topqualität und Spezialitäten in unserem Land produzieren. Ich darf hier zwei Beispiele nennen. Jede Region hat Produkte von herausragender Qualität und Einzigartigkeit. Wenn man sich in allen Bundesländern zum Beispiel je­weils die Genussregion ansieht, so ist es eines der Hauptkriterien, dass der Rohstoff für die regional typischen Spezialitäten aus der Region kommt und von bäuerlichen Familienbetrieben, Erzeugergemeinschaften oder regionalen Gewerbebetrieben verar­beitet wird. Weiters muss der Qualitätsstandard des Leitproduktes bekanntgegeben und erfüllt werden. Die Vermarktung oder die Direktvermarktung erfolgt in der Region. Das ist natürlich für den ländlichen Raum enorm wichtig. Erstens werden Arbeitsplätze ge­schaffen oder bleiben erhalten, zweitens bleibt die Wertschöpfung in der Region.

Auch bei mir im Südburgenland haben sich über 30 Topgenussbetriebe unter dem Quali­tätszeichen „Ein Stück vom Paradies“ zusammengeschlossen und setzen damit einen neuen Impuls in Sachen Kulinarik und Gastlichkeit. Hinter „Ein Stück vom Paradies“ stehen Menschen mit großer Leidenschaft für das Gebiet und seine Produkte. Das Be-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite