Nun gebe ich zu, wir können die Verfassung nicht so einfach im Bundesrat ändern. Ein „Bundesrats-Lissabon-Begleitgesetz“ wird es wohl nicht geben können. Wir haben in einer teilweise auch hitzig geführten Auseinandersetzung versucht, diese Frage einer Lösung zuzuführen. Und ich habe an dem Punkt, wo das schon recht laut war, mir gestattet, den Vorschlag zu unterbreiten – das Primat, Gottfried, wirst du mir nicht bestreiten können! –: Vielleicht können wir das für unseren Bereich mit einer entsprechenden Geschäftsordnungsveränderung temporär lösen.
Diese Anregung hat nach einiger Zeit auch Zustimmung gefunden. Der gemeinsam erarbeitete Text stellt einfach klar, wir machen so weiter, wie wir es erfolgreich bisher getan haben: Das Plenum des Bundesrates delegiert sein unbestreitbares Recht, solche Stellungnahmen abzugeben, an seinen EU-Ausschuss. Und der Herr Präsident wird, ohne Verfassungsklagen fürchten zu müssen, einfach ermächtigt, diese Stellungnahmen entsprechend weiterzuleiten.
Das ist eine provisorische Regelung, weshalb in einer zweiten neuen Bestimmung der Geschäftsordnung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit der künftigen Beschlussfassung eines Lissabon-Verfassungsbegleitgesetzes diese Bestimmung wieder außer Kraft treten kann, weil sie dann unnotwendig ist, weil ja der EU-Ausschuss in diesem Verfassungsgesetz ohnehin als Organ des Bundesrates in dieser Frage erwähnt wird.
Ich glaube, das ist eine taugliche rechtliche Grundlage für eine Übergangszeit. Wir werden unseren großen Eifer im Subsidiaritätsverfahren auch in Zukunft in dieser Lücke nicht einbremsen lassen. Wir haben es auch nicht getan. Und wenn wir das beschlossen haben, können Sie, Herr Präsident, den Kugelschreiber oder die Füllfedern zücken und unterschreiben!
Ich darf aber, bevor ich mich jetzt wieder auf meinen Platz zurückziehe, ganz spontan eine Anregung des Kollegen Schennach indirekt und in einer etwas modifizierten Form aufgreifen und das als Anregung an die anderen Fraktionen aussprechen.
Wir haben in unserer Geschäftsordnung Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an den Sitzungen des Bundesrates, was immer auch das Reden einschließt, berechtigt ist. Ich glaube nicht, dass wir diese Liste – es ist keine Liste, weil jeder seinen eigenen Paragraphen hat – jetzt in einer kasuistischen Debatte erweitern sollten. Aber ich rege an – es wäre der § 38a, wie ich schnell nachgeschaut habe –, eine Bestimmung zu schaffen, die den Präsidenten nach Beratung in der Präsidialkonferenz in die Lage versetzt, Personen, die in diesen davor liegenden Paragraphen nicht genannt sind, zur Teilnahme an einer Sitzung oder eines Tagesordnungspunktes zu ermächtigen.
Ich glaube, das würde uns die Möglichkeit bieten, einen Kommissar, einen oder zwei EU-Abgeordnete oder auch einmal einen ausländischen Staatsmann in dieser Kammer zu Wort kommen zu lassen, was sicherlich eine Bereicherung der Debatten darstellen würde. Und als Fußnote ganz klein und ganz leise dazugesagt: Vielleicht können wir dem Nationalrat, der dieses Problem nicht lösen konnte, damit auch ein Beispiel geben. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
13.39
Präsident Peter Mitterer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.
13.40
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Professor Konecny hat ja schon die Situation in der Präsidiale ausgeführt, und ich habe keinen Anspruch, das Copyright Konecny zu relativieren, was den Inhalt des Antrages betrifft.
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