BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 28

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Präsident Martin Preineder: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth zu Wort. – Bitte.

 


9.45.00

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon darauf hingewiesen, dass es selten im österreichischen Parlament eine Verfassungsänderung gegeben hat, die vom Parlament selbst eingeleitet worden ist. Noch viel seltener hat der Bundesrat dabei eine wirklich wesentliche Rolle gespielt. Deshalb bin ich der Meinung, wenn am Ende dieser Debatte heute ein Beschluss mit großer Mehrheit gefasst werden wird, können wir uns auch selber gratulieren, und zwar alle, die daran mitgewirkt haben, unabhängig davon, wer die erste Unterschrift auf diesem Antrag geleistet hat. Wir können stolz drauf sein, dass der Bundesrat nun gleichberechtigt mit dem Nationalrat insbesondere im Rahmen des Subsidiaritätsverfahrens mitwirken kann.

Ich möchte mich nicht nur bei all jenen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die daran mitgewirkt haben, sondern auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Klubs für ihre wirklich ganz hervorragende Arbeit. Herzlichen Dank an alle!

Jeder und jede, der oder die das Gesetz liest, weiß, dass es sich um eine Ausweitung der Rechte des Parlaments und somit auch des Bundesrates handelt. Die Subsi­diaritätsrüge kann auch vom Bundesrat mit einfacher Mehrheit wahrgenommen werden, bei der Subsidiaritätsklage einer schon beschlossenen Gesetzesvorlage kann auch der Bundesrat sein Veto dagegen einlegen, allerdings – wie wir wissen – einge­schränkt auf jene Teile, die die Vollziehung oder die Gesetzgebung der Länder beeinträchtigen würden. Auch bei der Passerelle-Klausel hat der Bundesrat das Recht, dem Minister oder der Ministerin mit Zweidrittelmehrheit einen Beschluss mitzugeben, von der Einstimmigkeit abzuweichen oder eben auch nicht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das österreichische Parlament verfügt also europaweit über eigentlich beispiellose Mitwirkungsrechte bei EU-Beschlüssen. Na­tional­rat und Bundesrat – wie ich schon gesagt habe – haben das Recht, jedes Regie­rungsmitglied mit eindeutigen Direktiven für Verhandlungen und Beschlüsse im EU-Rat zu binden. Weder der Bundeskanzler noch die Minister haben die Möglichkeit, von diesem parlamentarischen Votum abzuweichen, außer bei zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen.

Neben den neuen Möglichkeiten der direkten Demokratie, auf die auch schon hingewiesen worden ist, nämlich dem europäischen Bürgerbegehren – es wird ja jetzt hoffentlich bald einmal so weit sein, dass wir eines einleiten können –, wertet der Lissabon-Vertrag – und das ist mir als Bundesrätin besonders wichtig – auch jene politischen Ebenen, jene Gremien auf, die den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten stehen, nämlich die Gemeinderäte, die Regionalparlamente und auch die Landtage. Bei zukünftigen EU-Gesetzesvorlagen müssen auch ihre Kompetenzen berücksichtigt werden und sie vorab in umfangreichen Stellungnahmeverfahren gehört werden. Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union ist das Recht auf lokale und regionale Selbstverwaltung im EU-Vertrag verankert.

Auch das Subsidiaritätsprinzip hat eine lokale und regionale Dimension. So kann zum Beispiel einem EU-Gesetzesvorhaben durch die Landtage bereits in der Entstehungs­phase die sogenannte gelbe Karte gezeigt werden, falls es das Subsidiaritätsprinzip zu verletzen droht, also das Prinzip, dass politische Entscheidungen in Europa so bürger­nah wie möglich getroffen werden müssen, denn die EU – das wissen wir ja alle, die Bürgerinnen und Bürger werden es erst mit der Zeit erfahren – darf nur dann tätig werden, wenn das zu erreichende Ziel nicht besser auf nationaler, regionaler oder eben kommunaler Ebene erreicht werden kann.

 


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