BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 72

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Es gilt, nicht einzelne Arbeitnehmergruppen gegeneinander auszuspielen, sondern das Verbindende vor dem Kriminalisierenden zu sehen, unter Wahrung des Vertrauens­prin­zips und ihrer erworbenen Rechte! – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

12.32


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.32.58

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir sprechen heute über ein Sozialrechts-Änderungsgesetz, eine Rechtsentwicklung. Ich möchte auf einen Aspekt eingehen, der mir besonders wichtig ist.

Der Vorschlag von Herrn Sozialminister Hundstorfer zur Einführung einer bun­desweiten Gesundheitsstraße ist hier besonders zu begrüßen. Die Gesundheitsstraße ist ein wichtiger ökonomischer Schritt in die richtige Richtung. Im letzten Jahr gab es diesbezüglich in Niederösterreich und in halb Wien ein interessantes Projekt, bei dem hundert Personen diese Gesundheitsstraße absolviert und erfolgreich durchlaufen haben. Es ist nicht schwer nachzuvollziehen, dass diese Neuerung immense Kosten- und Zeitersparnis im Verwaltungssektor bedeutet, wenn zwei Institutionen beschließen, einen Befund gemeinsam zu lesen und auch gemeinsam zuzulassen.

Es war ja so, dass einer, wenn er beim AMS arbeitslos gemeldet wurde und Gesund­heitsprobleme hatte, dann dort seine Untersuchung hatte. Wenn er danach um die Berufsunfähigkeitspension ansuchte, hatte er sie bei der Pensionsversicherung, und vieles andere mehr. Das wird jetzt durch diese Dinge geregelt. Die Gesundheitsstraße soll in Zukunft ermöglichen, dass das AMS die Pensionsversicherung damit beauf­tragen kann, die Untersuchungen zur Arbeitsfähigkeit beziehungsweise zur Arbeitsun­fähigkeit vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist dann auch für das AMS bindend.

Mit dieser Änderung der Invaliditätspension schlägt man eigentlich zwei Fliegen mit einer Klappe. Auf der einen Seite bringt diese Verwaltungsvereinfachung eine Ein­sparung von 4 Millionen € bei der Pensionsversicherung mit sich, und auf der anderen Seite wird das entwürdigende Hin- und Herschicken der Betroffenen endlich beendet. Herr Minister, herzlichen Dank für diese hervorragende Regierungsvorlage!

Einen Punkt möchte ich ebenfalls ansprechen: Man sollte auch weiter in Richtung Prä­vention denken, um der Invaliditätspension entgegenzuwirken. Die Arbeitswelt – und das ist ein ganz wichtiger Teil – muss gesünder werden! 30 Prozent der Invaliditäts­pensionisten werden psychischen Krankheiten zugeordnet.

Das Bewusstsein für Prävention muss bei den Arbeitgebern geschärft werden – zum Beispiel gibt es langjährige Forderungen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, ich nenne ein paar davon – durch den Einsatz von Arbeitspsychologen als dritter ver­pflichtender Präventivkraft zusätzlich zu Arbeitsmedizinern und zur Sicherheitsfach­kraft, durch erzwingbare Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung von betrieblicher Gesund­heitsförderung, durch mehr Verbindlichkeit bei der Evaluierung der psychi­schen Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, durch ein umfas­sen­des Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, in dem Präventionsziele, Qua­li­täts­kriterien und Zuständigkeiten festgelegt werden. Das sind Bereiche, in denen wir in die Zukunft denken müssen, um die Menschen länger in Arbeit halten zu können.

Ein weiteres visionäres Modell des Sozialministeriums mit dem Namen „Fit to work“ möchte ich hier auch nicht außer Acht lassen. Dabei geht es einerseits darum, Betriebe


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