BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 87

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Die Maßnahmen, die in der sogenannten CRD II-Richtlinie enthalten sind, sollen dazu dienen, die dramatischen Szenarien, wie wir sie erlebt haben – und ich hoffe, noch in Erin­nerung haben –, zu verhindern. Es ist auch höchst an der Zeit, die Großver­anlagungen der Banken zu begrenzen, und somit einen Beitrag zur Verbesserung des Managements einzufordern. Das bisherige Limit von 25 Prozent der Eigenmittel bleibt zwar bestehen, jedoch entfällt das Limit von 20 Prozent für Veranlagungen bei Mutter- und Tochterunternehmen der Kreditinstitute.

Mehr Klarheit soll es auch bei der Anerkennung von sogenanntem Hybridkapital und der europaweiten verbundenen Harmonisierung geben, weil sie im laufenden Kapital­management eine wichtige Rolle einnehmen. Wie wir im Ausschuss gehört haben, geht es bei Hybridkapital um Kapitalinstrumente, die sich bilanziell weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital eindeutig zuordnen lassen. Einerseits können sie Eigenkapitalcha­rakter aufweisen, wenn sie Verluste tragen, aber auch Fremdkapitalcharakter haben, wenn sie kündbar sind. Auf jeden Fall spielt Hybridkapital eine bedeutende Rolle bei der Finanzierung von Kreditinstituten.

Strenge Anforderungen gibt es auch bei den sogenannten Verbriefungen. Banken erlebten im Laufe der Finanzmarktkrise mit Verbriefungen ihr blaues Wunder. In den USA wurden in hohem Ausmaß Kredite an bonitätsschwache Kunden vergeben. Diese wurden dann verbrieft, in der Regel gut „geratet“, und als strukturierte Wertpapiere weiterverkauft. Später, wie wir wissen, verloren sie dann massiv an Wert. (Präsident Preineder übernimmt wieder den Vorsitz.)

Durch die Pleite von Lehman Brothers verschärfte sich dann die Liquiditätslage vieler Institute zusätzlich. Die Anfälligkeit vieler Institute auf der Refinanzierungsseite hat gezeigt, dass Liquiditätsrisiken bislang unterschätzt wurden und Regeln für ein solides Liquiditätsmanagement unterentwickelt waren.

Um die Verbriefungen und die damit verbundenen Risiken zu minimieren, sollen Regelungen für Verbriefungen und Wiederverbriefungen eingeführt und die Offenle­gungs­anforderungen verschärft werden.

Ein weiterer vernünftiger Aspekt in der Richtlinie ist sicher auch die verbesserte Aufsicht, mit der schließlich die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden im europäischen Wirtschaftsraum gestärkt werden soll.

Vielleicht noch ein Satz zur Finanzierung des IWF, weil Sie sie auch angesprochen haben, Frau Kollegin Mühlwerth. Die Entwicklungsländer sind in der gegenwärtigen Krise besonders schwer getroffen, das wissen wir alle. Bis zum Jahr 2014 werden den Berechnungen des IWF zufolge 19,5 Milliarden US-Dollar für die Kreditvergabe an Entwicklungsländer erforderlich sein. Davon sollen innerhalb der kommenden zwei Jahre 8 Milliarden US-Dollar aufgebracht werden.

Der österreichische Beitrag beläuft sich, wie gesagt, auf 5,9 Millionen US-Dollar, um den Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfonds aufzustocken. Ich denke, es ist eine wichtige Maßnahme, dass wir auch in dieser schwierigen Situation, in dieser schwie­rigen Wirtschaftskrise auf die Ärmsten der Armen nicht vergessen und als reiches Land Österreich unseren solidarischen Beitrag leisten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

13.32


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


13.33.01

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Frau Kollegin Mühlewerth! Wenn ich mir die TOPs 12 bis 16


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