BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 53

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die du von dir gegeben hast, sollte man besser wieder entfernen. (Bundesrat Dönmez: ... im Ausschuss!)

Das Ganze infrage zu stellen, ist wirklich ein blanker Unsinn. Das ist Nonsens. Nur weil wir erst heute die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung beschließen, heißt das nicht, dass Recht auf Bildung zum Beispiel, Recht auf Gesundheit, Recht auf Schutz und Fürsorge nicht auch bisher im österreichischen Rechtssystem gegolten ha­ben. Das ist auch alles nachvollziehbar und nachlesbar.

Österreich hat im Bereich der Kinderrechte eine gut gepflegte Tradition, eine klare Rechtsordnung, sowohl auf verfassungsrechtlicher als auch auf einfachgesetzlicher Ebe­ne, die den Kindern Geborgenheit, Schutz und Sicherheit bietet. Dass es trotzdem zu Missbräuchen oder Misshandlungen, sogar mitunter mit Todesfolge, kommt, kann auch die beste Rechtsordnung, können auch die besten Verfassungsgesetze nicht gänzlich verhindern – leider, wie zum Beispiel der tragische Fall „Cain“ in Vorarlberg gezeigt hat. Aber wir können dafür Sorge tragen, dass wir – und das ist auch wichtig! – die Bevöl­kerung und vor allem die Behörden in Bezug auf dieses Thema sensibilisieren, denn es ist unsere Pflicht, unsere Kinder nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. (Vi­zepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Der von der Regierung hier vorgelegte Gesetzestext in Bezug auf die BVG-Kinder­rechte geht im Übrigen aus einem eingehend diskutierten Entwurf des Österreich-Kon­vents hervor. Er steht insofern auf einem breiten und juristisch soliden Fundament, dem auch deine Partei, lieber Kollege Dönmez, die Zustimmung gegeben hat.

Kurzfristig und unreflektiert weitere Grundrechte vorzuschlagen, ist nicht nur nicht ziel­führend, sondern auch unseriös. Solche Grundrechte bedürfen einer soliden verfas­sungsrechtlichen Diskussion und betreffen dann nicht nur die Kinder.

Einige Punkte möchte ich jetzt noch kommentieren, weil sie hier nicht richtig dargestellt wurden.

Beispielsweise behauptest du, Kollege Dönmez, wir hätten beim Recht auf Bildung nicht den Level der UN-Kinderrechtskonvention. Einfache Antwort darauf: Weil wir seit dem Jahre 1964 in der österreichischen Verfassung das Recht auf Bildung verankert haben, wo wir weit über den Level der UN-Kinderrechtskonvention hinausgehen. (Zwi­schenruf des Bundesrates Dönmez.) Das ist ein Faktum, lieber Kollege!

Es ist auch sicher bekannt, dass in unserer Bundesverfassung im Artikel 14 die Schul­pflicht mit neun Schuljahren normiert ist. Das geht weit hinaus über diese UN-Konven­tion.

Es ist sicher auch bekannt, dass wir im Artikel 14 der Bundesverfassung auch normiert haben, dass, egal, welcher Herkunft man ist, aus welcher sozialen Lage man kommt oder welchen sozialen Hintergrund man hat, das bestmöglichste Bildungsniveau für Kinder gewährleistet sein soll.

Wenn wir also in dieser Hinsicht die UN-Kinderrechtskonvention übernehmen würden, wo zu diesem Thema lediglich ein Halbsatz steht, dann würden wir das Niveau in Ös­terreich im Bildungsbereich senken. Das kann doch nicht dein Ernst sein, Kollege Dön­mez, zumal unser Bildungssystem ja wirklich ein sehr sensibles Thema ist! Ich glaube, diesbezüglich sind wir uns einig. Dieses jetzt nach unten zu nivellieren, wäre meiner Mei­nung nicht sinnvoll.

Oder wenn du, Kollege Dönmez, das Recht auf Gesundheit ansprichst, dann muss ich dir sagen: Wir haben im Vertrag von Lissabon eine EU-Grundrechtscharta enthal­ten. Dort ist im Artikel 35 auch das Recht auf Gesundheit verankert. Also ist das Ver­fassungsbestand! Und wenn du die Übernahme von Bestimmungen, die in der UN-Kinderrechtskonvention stehen, wie im Artikel 40 zum Beispiel, verlangst, dann sei dir


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite