und sagen: Wir übernehmen das jetzt alles eins zu eins!, sondern man muss schon schauen, was da an einzelnen Punkten in unsere Verfassung passt.
Ich nenne jetzt nur ein Beispiel. Und zwar: In der UN-Kinderrechtskonvention ist in deren Artikel 20 Abs. 3 auch der Verweis auf das islamische Recht enthalten, wo ich doch meine, das hätte bei uns überhaupt keinen Platz. Warum ich das für erwähnenswert halte, ist unter anderem die Tatsache – vielleicht ist das dem einen oder anderen noch in Erinnerung –, dass wir in Österreich, obwohl, wie wir meinen, in unserem Land natürlich österreichisches Recht gilt, in einem Fall, wo eine Frau geprügelt und dabei aufs Schwerste verletzt wurde, einen Richterspruch hatten, wo der Richter ein relativ mildes Urteil gesprochen hat, das dann quer durch die Parteien zu Recht kritisiert worden ist. Dieser Richter hat nämlich seinen Urteilsspruch damit begründet, dass man auf die Umstände im Herkunftsland des Betroffenen, also des Täters, Rücksicht nehmen müsse.
Das kann doch wohl wirklich nicht möglich sein! Und da ist es, meine ich, vollkommen in Ordnung, dass man diese Dinge außen vor lässt. (Staatssekretär Mag. Schieder: Das spricht nur gegen den Richter!) Das ist nur ein Beispiel von mehreren! (Bundesrat Mag. Klug: Das ist themenfremd!) Nein, das ist nicht themenfremd, weil es durchaus ein Gegenstand der Diskussion war, und das muss man auch hier ansprechen dürfen.
Es ist ja ohnedies bedauerlich, dass das Ganze so lange gedauert hat, wie schon anfangs von mir erwähnt wurde, weil unsere Kinder den höchsten Schutz bedürfen, sie sind unser wertvollstes Gut, denn sie sind unsere Zukunft. Daher müssen sie in allen Belangen unserem Schutz unterstellt sein. Es ist unsere Pflicht – auch wenn wir vielleicht in Bezug auf einige Dinge nicht ganz einer Meinung sind –, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder in einer friedlichen, sie fördernden Umgebung aufwachsen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es freut mich sehr, dass im Gesetz festgehalten ist, dass für Kinder der Kontakt zu beiden Elternteilen wichtig ist. Denn: Wir wissen, wie schwierig es ist und auch wie nachteilig es sein kann, wenn nur ein Elternteil – meistens sind es die Frauen – die Kinder großzieht, ohne dass sie mit dem anderen Elternteil je konfrontiert werden. Auch von den Psychologen wissen wir, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen für die Entwicklung der Kinder äußerst wichtig ist.
Es hat mich auch gefreut, dass auch das Aufwachsen der Kinder in der familiären Umgebung – und das war nicht ganz unumstritten, als die FPÖ das zur Sprache gebracht hat – ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist. Das ist nicht von jedem gleich so ohne Weiteres akzeptiert worden. Und ich orte ja in der Diskussion leider nach wie vor immer wieder Darstellungen, als wäre die Familie der schlechteste Ort für Kinder zum Aufwachsen. Wir wissen, dass es Missbrauchsfälle in der Familie gibt, wir wissen, dass es Gewalt in der Familie gibt, aber man kann bei der Darstellung nicht nur allein das in den Fokus nehmen. – Wie gesagt, ich freue mich sehr, dass auch dieser Punkt in das Gesetz mit aufgenommen wurde.
Für mich unverständlich ist auch, dass explizit angeführt wird, dass die Kinder in einer ihrer Altersstufe und Entwicklung angemessenen Form befragt werden müssen, wo man doch eigentlich meinen möchte, dass das selbstverständlich sein müsste. – Auch das ist ein zentraler Punkt für uns gewesen.
Wir stehen selbstverständlich zu diesem Gesetzesvorbehalt. Denn, lieber Kollege Dönmez, in aller oppositioneller Freundschaft: Dass die Rechte, die Kinder haben sollen und die wir jetzt in der Verfassung verankern, bei Asylanträgen und beim Fremdenrecht dann dazu missbraucht beziehungsweise die Kinder quasi in Geiselhaft genommen werden, um Aufenthalte erzwingen zu können und um Abschiebungen zu verhindern, lehne ich ab. Das habe ich immer abgelehnt, und daran hat sich nichts geändert! (Beifall bei der FPÖ.)
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