BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 89

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sind nur leider nicht so in das Gesetz eingeflossen, wie wir das gerne gehabt hätten und wie es auch wirklich sinnvoll gewesen wäre. Im Prinzip ist ja das Problem, dass jedes Hochwasser Schäden bringt und das dann auch viel Geld kostet und sehr aufwendig ist.

Ein weiterer Bereich, der unserer Meinung nach zu wenig genau bearbeitet wurde, sind die Instandhaltungspflichten für Schutz- und Regulierungswasserbauten. Es wäre notwendig, dass man sich einmal die Formulierungen genauer anschaut, weil es derzeit oft so ist, dass es diesbezüglich Streitigkeiten gibt.

Ein Beispiel – Herr Kollege Preineder ist auch da – ist der Lanzenkirchner Werkskanal. Da wird seit elf Jahren darum gestritten, wer zuständig ist, ihn zu erhalten. Ich möchte nur dazusagen, der Lanzenkirchner Werkskanal heißt zwar „Werkskanal“, ist aber im Prinzip seit Jahrhunderten ein natürliches Gewässer gewesen, sehr naturnah. (Zwi­schen­ruf des Bundesrates Preineder.) – Lassen Sie mich jetzt ausreden, wir können das dann draußen weiterbesprechen! Er war auch ein Schutz vor Hochwasser, das Problem ist jedoch die Erhaltung dieses Kanals. Man hat geglaubt, das kann man einem Kraftwerksbetreiber umhängen, aber das ist nicht geglückt. Das glückt seit zehn Jahren, eigentlich schon seit Jahrzehnten nicht.

Ich glaube, schon vor dem Jahr 2000 hat der Herr Landeshauptmann einmal gegen­über der Bezirksverwaltungsbehörde gefordert, man möge den rechtskonformen Zu­stand herstellen. Jetzt gibt es ein neues Verfassungsgerichtshofurteil und eine neue Aufforderung vom Verfassungsgerichtshof, das Land möge doch endlich einmal die Unterlagen zur Verfügung stellen. – Also seit Jahrzehnten passiert dort nichts.

Inzwischen ist dieses an und für sich sehr naturnahe und sehr schöne Gewässer kein Gewässer mehr, und auch dieses Kraftwerk ist schon längere Zeit nicht mehr in Betrieb – von wegen, uns ist die Wasserkraft so wichtig. Es gehörte einfach einmal ausgeräumt. Da geht es links und rechts, und jeder glaubt, er kann die Kosten – es geht natürlich um die Kosten – dem anderen zuschieben. Dass natürlich diese Versan­dung und Verschotterung des Kanals auch damit zu tun hat, dass die Zubringerflüsse vor noch gar nicht so langer Zeit reguliert worden sind, damit der Schotter halt ein bisschen schneller transportiert werden kann, das ist nicht die Schuld des Besitzers des Kraftwerks. Deswegen ist auch nicht einzusehen, warum er den ganzen Kanal räumen soll. Wie gesagt, aufgrund von Kostenverschiebungen wird ewig hin- und hergestritten. Es kann kein vernünftiger, rechtskonformer Zustand geschaffen werden, obwohl das höchst an der Zeit wäre.

Ein letzter Punkt – und zwar der Punkt, hinsichtlich dessen wir sogar eine Ver­schlechterung in diesem Gesetz sehen – ist die Verlängerung der Wasserentnahme für Bewässerungszwecke von zehn auf zwölf Jahre. Es ist prinzipiell einfach nicht ver­ständlich, warum das da jetzt so hineinkommt. Martina Diesner-Wais, du hast schon recht, der Schutz des Trinkwassers ist etwas ganz Wichtiges. Es kommt bei uns auch aus fast jeder Leitung – bis auf vielleicht ein paar – Trinkwasser. Die Frage ist nur immer, ob man es dann auch trinken kann.

Dass die Nitratbelastung des Trinkwassers steigt, ist nicht unbekannt, und es ist auch bekannt, dass im Trinkwasser viele Dinge enthalten sind, die nicht einmal untersucht werden, weil Trinkwasseruntersuchungen eben nur einen gewissen Bereich berück­sichtigen und nicht alle Chemikalien, die vor allem durch die Landwirtschaft, aber auch durch Gärten ins Grundwasser kommen können.

Ich denke, es ist gut, dass noch Trinkwasser aus den Leitungen kommt, aber es wäre noch wichtiger, dass man auch Prioritäten setzt und sagt, unser Trinkwasser ist uns so wichtig, dass man vielleicht einmal bei der Düngung und bei der Behandlung mit Schädlingsbekämpfungsmitteln ein bisschen zurücksteckt. (Beifall bei den Grünen


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