BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 202

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


20.35.03

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dass mir das heute noch passiert: Einziger Redner zu einem Tagesordnungspunkt, und dann noch zustimmend. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Freue dich nicht zu früh!) Das werde ich jetzt auskosten! (Bundesrat Gruber: Das ist für dich wie Weihnachten!) Für euch! (Heiterkeit. – Bundesrat Gruber: Wie Ostern und Weihnachten zusammen!)

Es ist durchaus positiv zu bewerten, dass nunmehr keine vom Kaiser zu ernennenden Referenten mehr notwendig sind. Ich bin überzeugt davon, dass die Mitglieder des Sanitätsrates damit leben können, dass sie nicht mehr den Titel „k.u.k. Obersanitätsrat“ führen dürfen. Es wird also einem etwas antiquierten Gesetz, so wie es in der Textgegenüberstellung drinnen war, neues Leben eingehaucht. Das ist gut so, und es ist nur zu hoffen, dass das Expertengremium ausschließlich nach fachlichen Kriterien ausgewählt und besetzt wird und dass es dazu dienen wird, unser Gesundheitssystem weiterzuentwickeln und auf hohem Niveau zu erhalten. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ

20.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Gesundheitsminister Stöger. – Bitte.

 


20.36.44

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Oberste Sanitätsrat war bisher in einem Gesetz geregelt, das 140 Jahre alt ist. Für moderne Zeiten ist es nun notwendig, dieses Gesetz zu ändern.

Welche Kriterien haben wir angewendet? Was haben wir geändert?

Erstens: Ich halte es für ganz wichtig, dass es – und das ist eine Neuerung –, nachdem die Mehrheit der Bevölkerung weiblich ist, nun eine Regelung gibt, wonach die Exper­tenstellen im Obersten Sanitätsrat jedenfalls zu 40 Prozent von weiblichen Kandidaten besetzt werden müssen. Ich kann Ihnen berichten, dass ich mit 1. Jänner 2011 die neuen Mitglieder – es gibt 32 Mitglieder im Obersten Sanitätsrat – in einem Geschlechterverhältnis von 50 : 50 besetzt habe. Ich meine, dass das auch deshalb sehr wichtig ist, weil dadurch die Medizin, aber auch die Wissenschaft die Chance hat, auch die andere Hälfte der Bevölkerung, nämlich die Frauen, ernst zu nehmen.

Erwähnen möchte ich auch noch – und dieses Thema hat mein Vorredner auch schon angesprochen –, dass ich erstmals in der Geschichte dieser Republik ein Mitglied des Obersten Sanitätsrates bestellt habe, das auch die Leitung der Sektion III in meinem Ministerium innehat, und dass diese erstmals in der Geschichte dieses Landes mit einer hochqualifizierten Frau besetzt ist. Ich denke, auch das soll man hier deutlich sagen, denn das zeigt insgesamt den neuen Zugang zur Medizin auf. Dass wir da neue Regelungen brauchen, war auch aufgrund des Alters des Gesetzes dringend notwendig.

Ich möchte mich bei allen Mitgliedern, die bisher im Obersten Sanitätsrat ihre Tätigkeit ehrenamtlich geleistet haben, herzlich bedanken.

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass der Bundesregierung auch Lob von Trans­parency International ausgesprochen worden ist. Wir wollten ganz bewusst Abhängig-


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