Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 108. Sitzung am 5. Juli 2011 Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Da das derzeit in Geltung stehende Abkommen (BGBl. Nr. 1970/390 idF. BGBl. Nr. 1978/585, BGBl. Nr. 1994/835 und BGBl. III Nr. 2010/135) veraltet ist, hat sich nach Anpassung des Abkommens an die internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft eine Gesamtrevision als erforderlich herausgestellt.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Frau
Präsidentin des Bundesrates
Mag.a Susanne Neuwirth Parlament
Karl Renner Ring 1-3
1017 WIEN
Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 26. Juli 2011 (Pkt. 35 des Beschl.Prot. Nr. 109) der Herr Bundespräsident am 2. August 2011 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
BMeiA-CH 4.36.05/0007-IV.1/2011
Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit; Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Am 27. April 1999 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden (BGBI. 111 Nr. 120/2001; im Folgenden: Vertrag) in Bern unterzeichnet. Der Vertrag trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag in Bezug auf den Umfang der Zu-
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