BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 74

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die Mitgliedschaft in der Euro-Zone größenordnungsmäßig, es gibt Schätzungen, an die eine Million Arbeitsplätze gesichert hat.

Wir haben in den letzten drei Jahren viel gemacht, vieles davon war auch notwendig und hat dazu beigetragen, dass wir nach wie vor die niedrigste Arbeitslosigkeit in Eu­ropa haben. Auch die gestrigen Zahlen, die bekanntgegeben wurden, haben das wie­derum bestätigt, aber – und das ist vollkommen klar – wir haben viel zu tun und haben einiges vor uns, auch im kommenden Finanzrahmen bis 2016, damit wir weiterhin un­ter den Besten bleiben. Das sollten wir tun und darum sollten wir kämpfen! Daher in al­ler Kürze mein Appell:

Die Zeiten sind sehr, sehr schwierig, ich bitte darum, dass möglichst viele Verantwor­tung für dieses Land übernehmen und auch zustimmen, dass wir die notwendige ver­fassungsrechtliche Verankerung der Fiskalregeln, die jetzt als „Schuldenbremse“ be­zeichnet werden, gemeinsam schaffen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.25


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.

 


13.26.04

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit vorliegendem Gesetz soll der bisherige Anwendungsbereich der Vollstreckungs­amtshilfe ausgeweitet, die Durchführung der Amtshilfe effizienter und effektiver ausge­stattet und auch dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Künftig, so heißt es, soll es möglich sein, um Amtshilfe auch bei regional oder lokal erhobenen Steuern und Abgaben zu ersuchen. Ich hoffe, dass mit den diversen steuerrechtlichen, abgabenrechtlichen Vereinfachungen auch das Problem mit den ausländischen Tem­posündern auf unseren Straßen spürbar verbessert wird.

Es ist ja gerade in meinem transitgeplagten Bundesland Tirol Tatsache, dass jährlich zehntausende Pkw-Lenker aus dem Ausland ungestraft auf unseren Autobahnen und Landstraßen entweder viel zu schnell oder hoch riskant unterwegs sind, ohne entspre­chend abgestraft zu werden. Dazu kommen noch Maut- und Vignettenflüchtlinge und jene Pkw- und Lkw-Fahrer, die die Bevölkerung durch überhöhte Geschwindigkeit in­nerhalb der Ortschaften massiv gefährden.

Lediglich beim Ertappt-Werden an Ort und Stelle hat die Exekutive eine Möglichkeit, eine Strafe auszusprechen, zu verhängen. Statistiken der Behörden zeigen, dass mehr als die Hälfte der Verkehrsdelikte ausländischer Lenker nicht geahndet werden kön­nen, und das ist gegenüber den österreichischen Verkehrsteilnehmern schlichtweg nicht in Ordnung und ein offensichtlich lange geduldetes Unrecht. Dieser unhaltbare Zustand wurde ja seit Jahren von ÖAMTC und ARBÖ wiederkehrend, doch leider bis­lang erfolglos aufgezeigt.

Ausländische Raser und Drängler durften straffrei durch Österreich fahren, sofern sie nicht an Ort und Stelle angehalten werden konnten. Das geht ja auch aus dem Bericht des Verkehrsministeriums über die Erfahrung der österreichischen Behörden auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Halter- und Lenkerauskunft hervor. Darin halten die befragten Behörden fest, dass das geltende Gesetz in der derzeitigen Form eine stumpfe Waffe zur Vollstreckung der Strafen im EU-Ausland ist. Theoretisch sollte es seit März 2008 nämlich schon möglich sein, nicht bezahlte Verkehrsstrafen ab 70 € von EU-Ausländern zwangsweise in deren Heimatland einzutreiben.

Die Praxis allerdings zeigt uns etwas ganz anderes. Vor einer allfälligen Zustellung des Strafzettels im Ausland und dessen Eintreibung, also dieses offenen Strafbetrages, muss klar sein, wer eigentlich der geblitzte Lenker ist. Dazu müssen die ausländischen


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