Behörden zuerst einmal die Daten des Fahrzeughalters den österreichischen Behörden liefern. In weiterer Folge sollte der betroffene Lenker als Täter ausgeforscht werden, so das Procedere.
Österreich zählt bei der Amtshilfe zur Verfolgung von einheimischen Verkehrssündern natürlich wieder einmal, wie könnte es anders sein, zu den europäischen Musterschülern und muss aufgrund der heimischen Gesetzeslage anfragenden ausländischen Behörden die Daten sehr wohl mitteilen – nur bei den Ausländern geht es nicht, bei den Österreichern geht es sehr wohl. Während die Daten der österreichischen Lenker selbstredend geliefert werden, haben unsere Behörden im Gegenzug oft keinerlei Handhabe, an Daten ausländischer Verkehrssünder heranzukommen.
Der Bericht des Verkehrsministeriums zeigt eindeutig, dass sich ausländische Behörden oft weigern, Halter- und Lenkerdaten ihrer eigenen Bürger bekanntzugeben. Die italienischen Behörden, und das sind ja in Tirol unsere Nachbarn, erteilen so gut wie überhaupt keinerlei Auskünfte über ihre Fahrzeughalter. Angeblich werden in Tirol einige tausend Strafverfahren jährlich eingestellt, die Fahrzeuge mit italienischen Kennzeichen betreffen.
Dazu ist noch zu ergänzen, dass von der Autobahnpolizei in unserem südlichen Landesteil, sprich in Südtirol, schon bei geringsten, wirklich bei geringsten Verstößen rigoros abgestraft wird. Die Abnahme des Führerscheins oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs wegen eines nicht angezeigten Fahrbahnwechsels ist dabei wirklich keine Seltenheit.
Ungarn, unsere östlichen Nachbarn, lehnen ohnehin die Rechtshilfe gegenüber Österreich ab, weil die österreichischen Verwaltungsentscheidungen da offensichtlich überhaupt nicht akzeptiert werden. Frankreich verweigert die Zustellung österreichischer Strafzettel konsequent und systematisch. Mit Ausnahme von Deutschland bleibt die EU-weite Verfolgung von Verkehrssündern offensichtlich ein frommer Wunsch. Deshalb, glaube ich, ist es schon höchste Zeit, dass die Bundesregierung rasch und vor allem mit den Nachbarstaaten die Vereinbarungen über die gegenseitigen Auskunftserteilungen und die Amtshilfe schließt.
Das gebietet nicht nur die Verkehrssicherheit auf heimischen Straßen, sondern für mich ist das auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Österreichern. Mit der Annahme eines einheitlichen Titels für Vollstreckungsmaßnahmen im Mitgliedstaat der ersuchten Behörde und der Annahme eines einheitlichen Standardformblattes für die Zustellung von Rechtstiteln und Entscheidungen sollten die formalen Probleme der Anerkennung und Übersetzung von Rechtstiteln eines anderen Mitgliedstaates als eine der Hauptursachen der mangelnden Wirksamkeit der derzeitigen Amtshilfemodalitäten ausgeräumt sein – schauen wir einmal.
Ich persönlich werde mir erlauben, dieses Gesetz an seiner Umsetzung zu messen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
13.32
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Winzig. – Bitte.
13.32
Bundesrätin Dr. Angelika Winzig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen Punkt aus dem Budgetbegleitgesetz herausnehmen, der vor allem die Unternehmer sehr verunsichert hat. Die Schuldenbremse hebe ich mir für das nächste Mal auf, und da haben auch Sie, Herr Kollege Schreuder, noch ein bisschen die Möglichkeit, fitter in den Begriffen „Vermögen“, „Kapitalertragsteuer“, „Kapital“ und „Einkommen“ zu werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)
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