BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 90

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Nun habe ich auch noch einen besonderen Fall aus dem Polizeibereich; heute wurde ja im Zuge der Aktuellen Stunde die Polizei schon öfters erwähnt. Hier geht es um eine vorschnelle Ablehnung einer Entschädigung nach einem Polizeieinsatz.

Ein Bürger – nennen wir ihn N. – wollte sich bei längerer Abwesenheit vor einem Ein­bruch schützen. Daher ließ er das Radio laufen und das Licht eingeschaltet. Die Krimi­nellen kamen nicht, aber dafür die Polizei. (Heiterkeit.) – Das ist Tatsache! – Sie glaub­te an einen Notfall und ließ die Türe gewaltsam von der Feuerwehr öffnen. Die Kosten für die Türreparatur wollte die Polizei aber nicht übernehmen. Schlussendlich wurde der Schaden in Höhe von 694 € – da wurde mit massivem Gerät vorgegangen – zur Hälfte vom Bundesministerium für Inneres übernommen. N. war zufrieden und ließ sich auf kein weiteres kostenintensives Verfahren ein. Er hatte recht damit!

Zum Asylverfahren; das darf ich noch kurz streifen, Kollege Schennach hat es ja schon erwähnt. Diese Problematik begleitet uns wirklich seit Jahren, und wir wissen auch um die Probleme, die es dort gibt, auch um diesen „Rucksack“, der immer wieder zitiert wird. Die Regierung hatte mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs wirklich die Inten­tion, dass diese Asylverfahren bis 2010 endgültig abgearbeitet und abgebaut werden und diese Beschwerdeverfahren auch fristgerecht erledigt werden. Dieses Ziel konnte bisher nicht erreicht werden. Zahlreiche Asylwerber warten nach wie vor jahrelang auf den Abschluss ihrer Verfahren. Jetzt kommt dazu, dass inzwischen damit auch die Volksanwaltschaft ganz extrem belastet wird. Da kann ich dir wirklich nur recht geben, Kollege Schennach. Es gibt eine Verzehnfachung der Verfahren.

Abschließend, geschätzte Volksanwältinnen, sehr geehrter Herr Volksanwalt, darf ich mich nochmals sehr herzlich für diesen 320-seitigen Bericht bedanken und bedanke mich auch nochmals für Ihr großartiges Engagement im Sinne und zum Wohle unserer Bevölkerung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.34


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Ertl zu Wort. – Bitte.

 


14.34.32

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mei­ne Damen von der Volksanwaltschaft! Herr Volksanwalt! Schon in den ersten Jahren der Zweiten Republik wurde der Ruf nach Einführung eines „Ombudsmannes“ laut, wie es damals hieß, nach skandinavischem Vorbild. Dann dauerte es noch 30 Jahre, bis die Volksanwaltschaft endlich installiert war. Der Rest ist Geschichte – eine Geschich­te, die wir alle kennen und die uns stolz darauf macht, dass es diese Institution gibt, die wesentlich mehr gehalten hat, als sie je versprochen hat.

Die Erfolge sind auch international so hoch geachtet, dass sogar das Generalsekreta­riat des I.O.I. – International Ombudsman Institute – nach Wien verlegt und der Posten des Generalsekretärs von einem österreichischen Anwalt besetzt wurde.

Die problemlos als segensreich zu bezeichnende Arbeit der Volksanwaltschaft dient nicht nur dem Wohl und dem Recht der Bürger, sondern zeigt auch deutlich die Schwä­chen und Ungleichheiten unserer Verwaltung auf, welche ja eigentlich nach dem Gleichheitsprinzip ausgeübt werden sollte. Wäre das so, bräuchten wir die Volksan­waltschaft nicht, denn dann würden tatsächlich alle Bürger gleich behandelt werden. Aber die Unzulänglichkeiten des vorherrschenden Systems zeigen ein ganz beson­deres Bild und machen eine Volksanwaltschaft einfach unabdingbar. Der vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft macht dies mehr als deutlich.

Deshalb sind wir alle mehr als froh, dass es sie gibt, die Volksanwaltschaft. Macht braucht Kontrolle. Obwohl dieser Spruch schon abgedroschen ist, hält die Volksanwalt­schaft ihn mit voller Berechtigung am Leben. Denn was täten die vielen ungerecht be-


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