BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 96

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es großen Handlungsbedarf, und ich bin der Volksanwaltschaft auch dankbar für die Empfehlungen in diesem Bereich.

Ich möchte zum Schluss noch einen letzten Punkt ansprechen, der heute auch schon kurz erwähnt wurde, nämlich das Staatsbürgerschaftsgesetz. Dieser Punkt wird schon seit Jahren in den Berichten der Volksanwaltschaft behandelt. Seit Jahren weist die Volksanwaltschaft darauf hin, dass die Staatsbürgerschaftsnovelle 2005, gegen die der Bundesrat damals einen Einspruch erhoben hat, wie es Kollege Schennach heute auch gesagt hat, immer wieder zu sozialen Härtefällen führt.

Wenn vor der Gesetzesänderung Menschen unverschuldet in Not gerieten und keinen hinreichenden Lebensunterhalt nachweisen konnten, konnten sie bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen nach zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts die Staatsbür­gerschaft erwerben. Die Gerichte hatten da einen Ermessensspielraum, dieser ist aber mit der Novelle 2005 gefallen. Wenn Menschen jetzt eine bestimmte Einkommensgren­ze in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nicht nachweisen können, sind sie vom Erwerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Das trifft natürlich gerade Menschen mit körperlicher Behinderung sehr hart, die nicht in der Lage sind, eine bestimmte Ein­kommensgrenze zu erreichen, aber auch alleinerziehende Frauen.

Leider muss ich schon zum Ende meiner Ausführungen kommen. Ich habe das Staats­bürgerschaftsgesetz auch deshalb erwähnt – das war mir irgendwie ein besonderes Anliegen –, weil es mittlerweile ein neues Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom September 2011 gibt. Mit diesem Erkenntnis wurde zwar nicht die Bestimmung, die ich genannt habe, aufgehoben, aber eine Bestimmung, die damit im Zusammen­hang steht. Ich möchte jetzt diesen Fall – ich habe die Zeit nicht mehr – nicht mehr schildern, aber ich glaube, dass dieses Erkenntnis rechtsstaatlich gesehen ein guter Schritt in die richtige Richtung ist.

Es zeigt sich auch insgesamt, dass zahlreiche Gesetzesänderungen in der Vergangen­heit nicht zuletzt auf Empfehlung der Volksanwaltschaft erfolgt sind, und das zeigt uns, dass die Volksanwaltschaft ein unverzichtbarer Bestandteil unseres demokratischen politischen Systems geworden ist und sich in den letzten drei Jahrzehnten gut bewährt hat.

Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Bericht der Volksanwaltschaft wohlwol­lend zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.02


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Wenger. – Bitte.

 


15.02.14

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Da­men Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In den bisherigen Redebeiträgen wurde der vor­liegende Bericht hinsichtlich der wesentlichen Zahlen, einzelner Spezialfälle und der Struktur bereits ausführlich erläutert. Daher von meiner Seite nur noch einige Anmer­kungen zum gesonderten Bericht an den Salzburger Landtag. (Vizepräsident Mag. Him­mer übernimmt den Vorsitz.)

So wie in anderen Bundesländern auch prüft in Salzburg die Volksanwaltschaft Behör­den, Ämter und Dienststellen, die im Besonderen mit dem Vollzug der Bundesgesetze beauftragt sind, also im Wesentlichen die mittelbare Bundesverwaltung, darüber hinaus natürlich auch die Verwaltung des Landes und der Gemeinden. Über diese Prüfungs­tätigkeit wird dem Landtag alle zwei Jahre berichtet.

Im Berichtszeitraum, in diesen zwei Jahren, haben sich 352 Salzburgerinnen und Salz­burger mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt. Dies bedeutet immerhin


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