BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 86

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Weiters darf ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt genauso wie der vorhergehende in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


13.36.18

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Transparenz, Medien, Werbeaufträge, Förderungen, das sind also die Schlagworte, mit denen sich das nunmehr in Verhandlung stehende Gesetz beschäftigt. Genauer gesagt geht es darum, dass Parteien, dass Rechtsträger, die vom Rechnungshof kontrolliert werden, ihre Medienkooperationen, ihre Verbindungen zu Medien – also zu Zeitungen, zu Rund­funk und so weiter – sowie die Vergabe von Werbeaufträgen, von Förderungen an pe­riodisch erscheinende Medien offenzulegen haben.

Erfreulich ist, dass es künftig Informationen eben über diese Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen geben wird, und es ist auch erfreulich, dass es ein Verbot von Werbeeinschaltungen für Ministerien geben wird, nämlich dann, wenn diese, so wie es im Gesetz heißt, ohne konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses erfolgen sollten.

Diese Maßnahmen begrüßen wir und sehen diese als durchaus positiv und richtig. Aber – und hier knüpft unsere Kritik an – alle diese Bestimmungen, so wie sie jetzt vor­liegen, sind doch sehr zahnlos, denn in Wirklichkeit ist dieses Thema in einer viel grö­ßeren Dimension zu sehen.

Nachdem im Frühjahr des heurigen Jahres festgestellt wurde, dass es einen entspre­chenden Bedarf gibt, Korruption besser zu bekämpfen, die Transparenz im Bereich der Parteispenden zu erhöhen, Verstrickungen von Politik und Medienlandschaft hintanzu­halten und die Vergabe von Inseraten einer besseren Kontrolle zuzuführen, haben sich die Regierungsparteien auf den Weg gemacht, ein Gesetz zu schaffen, um diese Dinge eben abzuklären. Ziel war eine Fünf-Parteien-Einigung. Umfassen sollte dieses Gesetz ursprünglich auch Unvereinbarkeitsbestimmungen, erweiterte Meldepflichten, mit Kor­ruption zusammenhängende allfällige Strafbestimmungen und entsprechende Rege­lungen zu Parteienfinanzierung und Parteispenden.

Jetzt liegt dieses Gesetz vor, und es zeigt sich, dass man hier wieder nur einzelne Tei­le geregelt hat, dass man die heikelsten Punkte in Wirklichkeit ausgelassen hat, näm­lich Parteienfinanzierung und Parteispenden. Die sind einfach nicht berührt von diesem Gesetz.

Die Problematik von Spenden und von Aufträgen, die an Unterorganisationen und an Landesorganisationen von Parteien gehen, ist bekannt. Gerade die SPÖ in der Stadt Wien ist ein Beispiel mit einem schier unüberschaubaren Netzwerk an Firmenbeteili­gungen, die sie besitzt, im gemeinnützigen Wohnbau, in Werbegesellschaften, im Ver­lagswesen und so weiter. Die Problematik besteht darin, dass der Vergabe einer Viel­zahl von Aufträgen an diese Firmen Entscheidungen der Stadt Wien und damit der SPÖ-Mehrheit in den jeweiligen Entscheidungsgremien zugrunde liegen.

 


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