BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 117

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stellen. Die Leute waren beunruhigt, sie haben gehört, da gibt es Grenzwertüber­schreitungen, das ist ein Nervengift, das in erster Linie gegen Insekten eingesetzt wird, und sie haben sich gefragt: Was macht das mit mir? Also die Leute waren einfach beunruhigt und nervös, und die Information von behördlicher Seite war knapp bis nicht vorhanden.

Ich weiß, das hat jetzt nicht unbedingt direkt mit dem Chemikaliengesetz zu tun, aber ich glaube, es ist letztendlich der Punkt, dass ich als Konsumentin, wenn ich eine Frage habe oder wenn ein Problem auftaucht, mich darauf verlassen will, dass ich von der Behörde umfassend informiert werde und auch die Auswirkungen umfassend erfahre. In dem Fall, beim Thiamethoxam, ist es leider so, dass die Behörde offen­sichtlich zum Teil gar nicht alle Auswirkungen dieses Stoffes wissen konnte.

Es gibt neue Studien oder es wurden neue Studien beauftragt, die leider nicht veröf­fentlicht sind. Eine Chemikalie reagiert vielleicht, wenn ich mit dem Finger hineingreife, anders, als wenn sie sich im Trinkwasser oder im Grundwasser befindet. Alle Auswir­kungen sind offensichtlich nicht immer von allen Chemikalien wirklich bekannt. Wie gesagt, wir werden der Novelle zum Chemikaliengesetz zustimmen, sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich würde mir wirklich wünschen, dass man noch mehr Augenmerk darauf legt, dass die Menschen, wenn sie Information haben wollen, diese Information von der Behörde auch bekommen, weil das eine ganz, ganz wichtige Sache ist, um das Vertrauen der Menschen in die Behörde aufrechtzuerhalten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Berlakovich. – Bitte.

 


15.22.31

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Ziel des Chemikaliengesetzes ist es, das hohe Schutzniveau, das wir in Österreich für die Gesundheit der Menschen, für die Umwelt haben, abzusichern und auszubauen. Die REACH-Verordnung wurde bereits genannt. Mit ihr wurde in Europa eine neue Chemikalienpolitik eingeleitet: Es gibt eine verpflich­tende Registrierung von chemischen Stoffen und darauf aufbauend eine umfassende Information über die Chemikalien. Und das Wichtigste ist: Durch diese Information kann man entsprechende Maßnahmen setzen und so das Risiko minimieren, wenn derartige Chemikalien angewendet werden. Gefahren und Risken, die von chemischen Stoffen ausgehen, sollen so beseitigt und vermieden werden. Es gilt das Vorsorge­prinzip bei all diesen Verordnungen, der REACH-Verordnung und dem Chemikalien­gesetz.

Im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung wurde auch eine Europäische Chemikalienagentur ins Leben gerufen, wo rund 500 Expertinnen und Experten genau an dieser Thematik arbeiten, Chemikalien erfassen, registrieren, Maßnahmen, Auswir­kun­gen abschätzen und damit Gesundheit für die Menschen sicherstellen und eine ordentliche Umwelt garantieren. Österreich ist dort auch federführend dabei und wirkt hier gestaltend mit. Wir, Mitarbeiter meines Hauses, des Lebensministeriums, ge­nießen international hohe Reputation und hohe Anerkennung, verfügen über großes Fachwissen und bringen dieses auch auf der europäischen Ebene ein.

Die vorliegende Novelle des Chemikaliengesetzes ist als begleitende Maßnahme dringend notwendig, weil wir damit auch Verordnungen der Europäischen Union umsetzen und damit das Chemikalienrecht völlig neu positionieren. Wichtig ist, dass es


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