BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 117

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80 Jahre und älter. Viele der Betroffenen sehen sich leider auch nicht mehr imstande, sich den Aufwand sozusagen anzutun.

Diese nun geplante Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsverbesserung soll den Betroffenen helfen, ihr Recht zu bekommen. Die bisherigen neun Rentenkommissionen in den Bundesländern werden durch eine bundesweite Rentenkommission ersetzt. Auch die Opferverbände haben im laufenden Begutachtungsverfahren diesen Bereich sehr kritisch unter die Lupe genommen und eine ersatzlose Abschaffung der Renten­kommissionen nicht gutgeheißen. Aufgrund des Begutachtungsverfahrens wurde daher eine bundesweite Rentenkommission eingesetzt. Das nun zuständige Bundes­sozial­amt wird schnelle Entscheidungen für die Menschen ermöglichen, Entscheidungen, die auch den Menschen zugutekommen.

Ich glaube, alles in allem können wir davon ausgehen, dass es ein guter und richtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung ist. Gleiches Recht, egal in welchem Bun­desland, wird für alle gleich gelten, und schnellere Verfahren und Entscheidungen für die Betroffenen werden diesen dann auch zu ihrem Recht verhelfen und sie unter­stützen.

Wir sind den Opfern, diesen Menschen gegenüber verpflichtet. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und freue mich auch, dass das fraktionsübergreifend der Fall sein wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


15.56.07

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Juli 1947 gibt es ein Opferfürsorgegesetz. In weiterer Folge gab es zahlreiche Novellierungen, und auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erweitert.

Wir haben eine besondere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. So ist es unsere Verpflichtung, Wiedergutmachung zumindest in Form von Abgeltungen zu leisten, die für viele Betroffene oft lebensnotwendig sind. Insgesamt trifft es zirka 1 900 Personen. Es ist daher unsere dringliche Aufgabe, das Verfahren nach dem Opferfürsorgegesetz zu beschleunigen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie war die Situation bis jetzt? – Verfahren in den Ländern wurden durchgeführt, welche oft lang, oft zu lange dauerten, und so ist neben der Wiedergutmachung auch eine Maßnahme der Verwaltungsreform eingetreten. Man sollte das nicht geringschätzen, auch wenn es ein kleines Projekt ist. Die Verfahren werden künftig beim Bundessozialamt abgehandelt mit dem Beirat, in dem Länder und Opferorganisationen vertreten sind. So verschwinden Doppelgleisigkeiten, auch werden Kapazitäten für andere Sachen frei.

Die vorliegende Gesetzesänderung ist also einerseits eine rasche finanzielle Hilfe für viele Opfer und andererseits eine Verwaltungsvereinfachung, dass man effizienter handeln kann.

Diese Vorlage ist zu begrüßen. Und wir werden selbstverständlich dazu unsere Zustim­mung geben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

15.57


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


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