BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 119

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

16.01.3212. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1811/A und 1665 d.B. sowie 8682/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Ich bitte um den Bericht.

 


16.01.49

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte.

 


16.02.37

Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir beschließen heute eine Änderung des Urlaubs­gesetzes und Landarbeitsgesetzes 1984. Diese Gesetzesänderung geht auf einen Initiativantrag einiger Nationalratsabgeordneter zurück und stellt eine Gesetzesan­passung an unionsrechtliche Bestimmungen dar, denn mit einem EuGH-Urteil wurde festgestellt, dass das Dienstrecht der Vertragsbediensteten des Landes Tirol dem Unionsrecht entgegengestanden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Aus frauenpolitischer Sicht ist diese Gesetzesän­derung ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung, daher ist sie natürlich sehr zu begrüßen. Es geht immerhin darum, dass erworbene Urlaubsansprüche aufgrund von Karenzzeiten nicht mehr verjähren, nicht mehr verfallen.

Bislang sah nämlich das Urlaubsgesetz vor, dass Urlaube, die vor Antreten des Mutter­schutzes und der Karenz nicht konsumiert wurden, nur maximal zehn Monate aufge­schoben werden konnten. Das hat aber gerade jene Frauen, die längere Mutterschutz- und Karenzzeiten in Anspruch genommen haben, betroffen, die nach der alten Geset­zeslage ihren Urlaubsanspruch dann verloren haben. Das war natürlich schlicht und einfach nicht okay. Es kann nicht sein, dass Frauen, die in Karenz gehen, arbeits­rechtlich schlechtergestellt und um ihre erworbenen Ansprüche geprellt werden!

 


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