BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 104

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Aber vielleicht sollte man diese Kommissionen anmelden, dann muss man sich nicht ständig alle Befunde nachschicken lassen und sich nicht anhören: Das haben wir nicht, das haben wir nicht, und das haben wir nicht! Die professionellen Schwimmbäder ha­ben das natürlich alles vorliegen. Zum Beispiel die Stadt Wien verwaltet vieles zentral in der MA 44. Das heißt, die Giftdatei muss immer an das jeweilige Schwimmbad, wenn die Kommission kommt, zugeliefert werden, und so weiter.

So ein Haus braucht natürlich viele unterschiedliche Betriebssicherheiten. Sie haben sicherlich alle schon einmal in einem Schwimmbad Pommes frites mit Ketchup oder et­was Ähnliches gegessen. Im Rahmen der Bäderhygiene-Überprüfung werden auch Be­triebsstätten innerhalb von Badeanlagen und andere gewerbliche Anlagen mit über­prüft, wenn ich eingangs über Etablissements geredet habe. (Heiterkeit.) Es ist öffent­lich, hier springen Leute miteinander ins Wasser. (Neuerliche Heiterkeit.)

Zum Schluss kommend: Dass jetzt die Hot-Whirlpools hineinkommen – das ist sicher­lich bisher eine Gefährdungsstelle gewesen, was ich von den damaligen Überprüfun­gen noch weiß –, das ist auch ein wirklich beachtlicher Fortschritt.

Ich war herausgefordert bei der Novelle zum Bäderhygienegesetz, man steht zu seiner Vergangenheit. Das wollte ich nur anmerken. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.46


Präsident Gregor Hammerl: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


14.46.08

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben zwei Gesetze hier zur Behandlung und zum Beschluss vorliegen. Wenn es darum geht, das Epidemiegesetz der Zeit anzupassen, moderne Formen der Kommunikation einzuführen, dann ist diese Novelle heute ein wichtiger Schritt. Ich bedanke mich bei der Frau Abgeordneten Martina Diesner-Wais für den Hinweis auf das Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz, dass das auch dringend und wichtig ist. Das ist richtig, das ist auch ein Schritt im Bereich des Epidemiegesetzes.

Wir haben zweitens auf Gesetzesebene die anzeigepflichtigen Erkrankungen festge­schrieben, aber es bleibt trotzdem dabei, dass der Gesundheitsminister im Rahmen ei­ner Verordnung diese um neu auftretende Krankheiten ergänzen darf.

Zum zweiten Gesetz, dem Bäderhygienegesetz. Der Herr Abgeordnete Schennach hat ja dargestellt, wie der Alltag so funktioniert, welch wichtige gesundheitspolitische Über­prüfung dieses Bäderhygienegesetz beinhaltet. Das darf man nicht unterschätzen. Und ich sage Ihnen, eine Demokratie, ein demokratisches Land lebt von Transparenz. Transparenz ist eine Voraussetzung, damit die Menschen die Demokratie auch leben können. Und wenn die Menschen nicht wissen, welche Qualität die Umwelt um sie herum hat, dann können sie auch nicht darauf reagieren. Insofern ist die Transparenz generell ein demokratisches Instrument, damit alle Menschen an der Demokratie auch teilhaben können.

Insofern sage ich noch einmal ganz bewusst, man kann über Kosten immer streiten, aber Transparenz ist wichtig. Gerade in einem Fremdenverkehrsland ist es wichtig, der Bevölkerung, den Nutzern von Badegewässern mitzuteilen, mit welcher Wassergüte, mit welcher Wasserqualität man rechnen kann.

Eines muss ich richtigstellen: In Österreich werden die ausgewiesenen öffentlichen Ba­degewässer zirka 14-tägig auf die Wassergüte überprüft. Diese 14-tägige Überprüfung stellt sicher, dass die Menschen ausgezeichnete und geeignete Badegewässer zur Verfügung haben. Ich denke, das ist wichtig, und das möchte ich hier auch in den Vor­dergrund stellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.49

 


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