BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 84

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14.05.00

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir ein Anliegen, Steuergesetze nicht alle drei Monate zu verändern. Daher umfasst diese Novelle ins­gesamt 24 Steuer-, Abgaben- und Finanzgesetze in einer Korrektur, in einer Änderung; ein sogenanntes Sammelgesetz, das wir das ganze Jahr über beraten haben. Es hat ein bisschen länger gedauert, aber es ist, glaube ich, gerechtfertigt, ein Abgabenän­derungsgesetz 2012 eben nur ein Mal pro Jahr vorzulegen und nicht alle drei Monate die Steuerregelungen zu verändern.

Wir mussten mit diesem Sammelgesetz einerseits EU-Recht umsetzen, andererseits waren uns Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung ein Anliegen, und dort, wo wir es erkannt haben, wollen wir Missbrauch abstellen. Es gibt Klarstellungen für mehr Rechtssicherheit, und wir setzen damit auch höchstgerichtliche Judikatur um, beispiels­weise EU-Recht im neuen EU-Amtshilfegesetz. Da wird die Richtlinie über die Zu­sammenarbeit der Verwaltungsbehörden geregelt.

Das heißt, bei ausländischen Steuerpflichtigen, die auch in einem anderen EU-Land steuerpflichtig sind, arbeiten wir in Zukunft mit den ausländischen Steuerbehörden elektronisch zusammen, da gibt es eine elektronische Übermittlung der Daten. Das können beispielsweise Vergütungen aus unselbständiger Arbeit oder Ruhegehälter sein. Wir haben gerade im grenznahen Raum sehr viele Pensionisten, die sowohl eine Pension beispielsweise aus Deutschland als auch Pensionsanteile in Österreich bezie­hen. Um in diesem Fall die Bürokratie zu vereinfachen, gibt es da das Amtshilferecht.

Wir werden auch in anderen Bereichen, Lebensversicherung, Aufsichtsrats-, Verwal­tungsvergütungen – es ist ja immer öfter der Fall, dass Menschen grenzüberschreiten­de Einnahmen haben –, in der Administration auf Veränderungen reagieren.

Einen großen Teil der Novelle betrifft das Einkommensteuergesetz. Da werden Rege­lungen im Zusammenhang mit der Immobilienveräußerung, das Paket, das wir im 1. Stabilitätsgesetz 2012 beschlossen haben, umgesetzt beziehungsweise Klarstellun­gen getroffen. Wir setzen auch jenen Teil des Stabilitätsgesetzes, der die Forschungs­förderung attraktiviert, um. Insbesondere soll die Kontrolle über die Forschungsförde­rungsgesellschaft Rechtssicherheit für jene Betriebe bringen, die Forschungsgelder lukrieren. Es soll nicht sein, dass man eine Förderung bekommt und nach fünf Jahren, wenn die Steuerprüfung kommt, das böse Erwachen ist, dass die Steueradministration das nicht anerkennt. Da brauchen die Betriebe Rechtssicherheit – daher eine neue Re­gelung.

Die Spendenabzugsfähigkeit ist auch bereits erwähnt worden. Wir müssen da pragma­tische Regelungen treffen. Das heißt, die 10-prozentige Deckelung der abzugsfähigen Spenden wird künftig vom Gewinn des laufenden Jahres und nicht von den Vorjahres­gewinnen berechnet. Außerdem sind im Hinblick auf die Belegsammlungen die Spen­denorganisationen verpflichtet, Belege auszustellen, wenn der Spender dies wünscht.

In der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft wird es neue Ein­heitswertgrenzen sowie Hektar- und Vieheinheiten-Höchstgrenzen geben, um die An­wendbarkeit der Vollpauschalierung neu zu regeln. Auf Wunsch des Koalitionspartners ist diese Grenze nicht mehr bei 100 000, sondern Vollpauschalierer können nur mehr bis 75 000 € vollpauschaliert werden. Es werden die Obstkulturen neu aufgenommen, und da wird eine Fläche von 10 Hektar festgelegt. Es gibt diesbezüglich auch Festle­gungen im Hinblick auf jene Erträge, die aus dem Viehbestand kommen. Also nicht mehr nur Grund und Boden sind für die Pauschalierung ausschlaggebend, sondern auch die Ertragskraft der Betriebe.

Im Einkommensteuergesetz werden darüber hinaus Anpassungen im Hinblick auf Sonderausgabenabzug für Wohnraumschaffung – da haben wir höchstgerichtliche Ju-


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