BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 209

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im Detail wird wahrscheinlich keiner besser gewesen sein, das stimmt. Aber in Wien zu sagen, es wurde nicht spekuliert, ist unrichtig und falsch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Greide­rer zu Wort. – Bitte.

 


20.47.39

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde versuchen, diese sechs Punkte irgendwo abzuarbeiten, und zwar zuerst einmal Tagesordnungspunkt 29: Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012.

Der Hauptgesichtspunkt dieses Gesetzes ist die Positionierung des Bundesfinanzge­richtes als unabhängige, qualitätsgesicherte Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es sollen die Rechtssicherheit gesteigert und die Rechtsmittelverfahren beschleunigt werden. Gleich­zeitig soll aber eine Erhöhung des internen administrativen Verwaltungsaufwandes ver­mieden werden und die Nutzung bewährter Strukturen des Unabhängigen Finanzsena­tes beibehalten bleiben. Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle wird ab 1. Jän­ner 2014 das Bundesfinanzgericht an die Stelle des Unabhängigen Finanzsenates treten.

Der nächste Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Börsegesetz, dem Bankwesen­gesetz und dem Wertpapieraufsichtsgesetz. Wir haben im Jahr 2011 im Zertifikatehan­del etwas Seltsames erlebt: Es haben Hacker die Plattformen gehackt, der Handel hat plötzlich ausgesetzt werden müssen. Es hat sich gezeigt, dass dieses europaweite Handelsinstrument irgendwie angreifbar ist, dass es nicht entsprechend funktioniert. Damit man das in Zukunft ausschließen kann, hat Europa über eine Maßnahme nach­gedacht, wie man das eben besser regeln und sicherer machen kann.

Österreich setzt dies nun um. Wir werden in Zukunft gesetzliche Vorkehrungen treffen, die zur Folge haben, dass das eben nicht mehr so leicht passieren kann. Es werden Fünf-Tage-Futures und Zwei-Tage-Spots genau überwacht. Dies soll, wie mein Vorred­ner gesagt hat, die Finanzmarktaufsicht übernehmen.

Ein Problem ist, dass der Zertifikatehandel zwischen 2000 und 2003 eingeführt wurde. Damals waren die Heizölpreise, also die Ölpreise überhaupt noch sehr niedrig, und man hat Marktmechanismen erfunden, die das Öl oder auch die Kohle künstlich un­günstig stellen, und deshalb den ungünstigen CO2-Ausstoß durch diese Regelung fi­nanziell belastet. Mittlerweile ist das Öl aber viel teurer geworden, dreimal so teuer, kann man sagen, und deswegen müssen wir uns die Frage stellen, ob das Zertifikate­handelssystem in dieser Form überhaupt noch zeitgemäß ist.

Der nächste Punkt befasst sich mit der Änderung des Zahlungsdienstegesetzes. Hier geht es um die Einführung eines europaweit einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsrau­mes bis 1. Februar 2014. Dieses sogenannte SEPA-Verfahren ist ein wichtiger Schritt, um einen reibungslosen Ablauf der elektronischen Zahlungen im Euroraum zu gewähr­leisten. Ich finde das sehr vernünftig, weil Auslandsüberweisungen dadurch besser überwacht werden können, sicherer werden und einfacher verwaltet und kontrolliert werden können.

Es ist schon klar: Für die Anwender wird es in der Umstellungsphase komplizierter. Man muss die längeren BIC- und IBAN-Codes eingeben. Aber man wird sich auch da­ran gewöhnen.

Der nächste Punkt befasst sich mit dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz. Ich glaube, dass auch das ein wichtiger Schritt ist, dass börsenorientierte Unternehmen noch ein­mal durch die Finanzmarktaufsicht, also die FMA, und von einer Prüfstelle, der soge­nannten Bilanzpolizei, dahin gehend überprüft werden, ob Bilanzen und Jahresab-


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