BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 210

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schlüsse den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ich glaube, es gibt inzwischen mehr als genügend Beispiele für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Die werden wir nicht im Einzelnen anführen, das hat ohnehin schon mein Vorredner angeschnitten.

Die beiden letzten Tagesordnungspunkte befassen sich mit den Änderungen im Aus­fuhrfinanzierungsförderungsgesetz und im Ausfuhrförderungsgesetz. Dazu ist zu sa­gen, dass auch das notwendige Schritte sind, um die bewährten Haftungsinstrumente für Österreichs Exportwirtschaft um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern.

Wir werden jedenfalls all diesen Gesetzen zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Auf­merksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Kersch­baum zu Wort. – Bitte.

 


20.52.56

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Frau Kollegin Greiderer, danke für die Erläuterung der einzelnen Punkte, nun brauche ich nicht mehr so viel dazu zu sagen. Da ja heute alle nach Zeiteffizienz schreien, werde ich überhaupt allgemein das Lob jetzt ein bisschen weglassen und nur noch die Kritik anbringen. Tut mir leid, statt Lob ist heute Effizienz angesagt. (Staatssekretär Mag. Schieder: Jetzt ist es schon so spät, jetzt können Sie das Lob auch anfügen! – Heiterkeit.) Nein, das geht nicht, auch wenn Kollege Klug jetzt nicht hier ist.

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz: Prinzipiell möchte ich schon betonen, dass wir zufrieden sind und dass wir es positiv bewerten, dass es einen Bundesfinanzge­richtshof geben wird. Das Problem oder der Makel, den wir sehen – ähnlich wie die FPÖ, wobei es schon ein bisschen anders ist –, ist die Bestellung der Präsidentin beziehungs­weise des Präsidenten, die jetzt direkt durch die Ministerin erfolgen soll beziehungswei­se durch einen vielleicht später folgenden Minister.

Ich habe im Ausschuss hinterfragt, ob nicht vielleicht doch irgendein vernünftiger Aus­wahlmodus erfunden werden soll, mit dem ein bisschen mehr Neutralität Einzug halten könnte. Da habe ich die Antwort bekommen: Erstens ist es ohnehin erst in zehn Jahren so weit, denn jetzt haben wir schon eine neue Präsidentin, und zweitens soll dann eben der künftige Minister oder die künftige Ministerin in zehn Jahren entscheiden, nach welchem Modus bestellt wird.

Hätte ich nicht vorher schon gewusst, dass ich nicht zustimmen werde, so hätte ich si­cher nach dieser Antwort erst recht nicht zugestimmt, denn ich denke, erstens einmal kann man nicht wissen, wenn jemand für zehn Jahre bestellt ist, dass derjenige auch zehn Jahre im Amt sein wird; Punkt 1. Und Punkt 2: Es war noch nie förderlich, wenn man erst relativ kurzfristig vor einer Neubestellung den Modus dieser Neubestellung festlegt. Insofern war das, denke ich einmal, nicht wirklich eine Antwort.

Die zweite Frage, die ich gestellt habe, war, warum es gerade in diesem Fall zu einer derartigen Bestellung kommt: zu keinem Hearing, zu keinen Expertenvorschlägen et cetera, wie das bei oberen Gerichtshöfen üblich ist. Da war die Antwort: Der Grund da­für ist, dass dieser Gerichtshof sich ja nur mit Materien aus einem Ministerium be­schäftigen soll. – Auch da muss ich sagen, genau das ist eigentlich ein Grund dafür, es gerade in diesem Fall anders zu machen und nicht die MinisterIn die Gerichtshofprä­sidentIn bestellen zu lassen.

Aus diesem Grund werden wir den Tagesordnungspunkt beziehungsweise die Vorlage des Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetzes ablehnen.

 


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