BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 82

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Ich habe gesagt, der derzeitige Strafhöchstrahmen liegt bei 20 000 €. Meine Recher­chen in den letzten Tagen haben ergeben, dass die höchste bisher verhängte Strafe 5 000 € betrug. Es ist also bis jetzt keine Strafe verhängt worden, die höher als 5 000 € war. Jetzt frage ich mich: Warum brauchen wir dann eine Anhebung des Strafrahmens von 20 000 € auf 50 000 €, wenn wir die 20 000 € nicht ausschöpfen? Das heißt also, wir haben weniger den Bedarf, das Gesetz nachzujustieren, sondern in der Praxis mehr zu tun.

Ich habe gehört – schränke aber ein, dass das eine ungesicherte Information ist –, dass der Metzger beim Kärntner Fall, wo über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, kanadi­sches Pferdefleisch – so die Information – statt Rindfleisch in die Würste gegeben wor­den ist, 10 000 € Verwaltungsstrafe bekommen soll. Hier kommt jetzt die zweite Frage, weil wir sagen, wir brauchen die Strafjustiz: Wenn man also in diesem Fall, der ein klarer Betrug ist, zudem noch zusätzlich verbrämt unter dem Namen „Bauernwürste“, eine Verwaltungsstrafe verhängt, und dann nicht einmal den Höchstrahmen ausschöpft, für welchen Fall brauchen wir dann eigentlich das Strafrecht? – Das ist in dieser Ar­beitsgruppe zu klären.

Für mich stellt sich die Frage gerade bei diesem letzten Beispiel, denn wenn dem so ist, dann halte ich das für eine Bagatellisierung dieses Deliktes. Das ist ein klassischer Fall für die Strafjustiz. Aber es ist vor allem auch keine schlüssige Politik, wenn diese Fälle so billig davonkommen.

Wir brauchen – das ist das Entscheidende – eine rigorose, konsequente Handhabung der bestehenden Gesetzeslage. Wir brauchen eine Neuorientierung. Wir brauchen Dampf im Vollzug. Wir brauchen einen Gesundheitsminister, der das bestehende Ins­trumentarium, das er zur Verfügung hat, so ausnützt, dass wir am Schluss zum Grund­satz kommen: Was draufsteht, muss drinnen sein, und was drinnen ist, muss auf den ersten Blick für die Konsumentin und den Konsumenten erkennbar sein. Das muss Ziel dieser Gesetzesinitiative und Materie sein! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


13.06.12

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine Da­men und Herren Bundesräte! Mir ist es ein Bedürfnis, noch auf ein wichtiges Thema im Rahmen des Jahresarbeitsprogrammes der Europäischen Union einzugehen. Wir ha­ben zwei große Themen, die uns ganz besonders betreffen beziehungsweise auf die ich hinweisen möchte. Am 20. März 2013 hat die Europäische Kommission einen ge­änderten Vorschlag für die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfest­setzung von Humanarzneimitteln vorgestellt und erlassen. Da möchte sie diese Fristen, die man braucht, um auch qualifiziert damit umzugehen, reduzieren. Da haben wir mit unserer österreichischen Position unsere Bedenken angemeldet, weil es uns wichtig ist, dass wir eine qualifizierte Prüfung vornehmen können. Mir ist das wichtig, weil zu kurze Fristen dazu führen, dass dann alles in Bausch und Bogen genehmigt wird, was Menschen dann als Medikamente zu sich nehmen. Das wollen wir nicht. Wir wollen ein rechtsstaatliches Modell haben. Das ist mir persönlich auch sehr, sehr wichtig.

Beim zweiten Thema – das ist schon von Bundesräten angesprochen worden – geht es um die Frage der Anbau-Souveränität von Arzneimitteln. Da möchte ich schon da­ran erinnern, dass es ein großes Kriterium für die zweite Amtszeit von Barroso war, dass er den Mitgliedstaaten zugesagt hat – im Gegensatz zur alten Kommission –, dass es eine Anbau-Souveränität der Mitgliedstaaten geben soll. Mittlerweile gibt es in der Europäischen Union dazu keine gemeinsame Meinung der Mitgliedstaaten, und da-


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