BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 123

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15.39.12

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Ausdehnung der Kontrollintervalle bei Strahlenbetrieben. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum man das ausdehnt, denn das geht eigentlich zu Lasten jener Menschen, die mit diesen Geräten arbeiten, oder auch der Patienten, die mit diesen Geräten untersucht werden.

Gerade wenn man mit hoch radioaktivem Material – was ja da nicht der Fall ist, wir sind ja nicht in einem Kernreaktor – beziehungsweise radioaktivem Material zu tun hat, müsste man unserer Meinung nach schon mit Sorgfalt darauf schauen und die Prü­fungsintervalle so kurz wie möglich halten. Die Schweiz hatte zum Beispiel vor einigen Jahren eine Überprüfung ihrer Gerätschaften, und da sind nicht wenige Geräte wegen mangelnder Servicierung und Wartung wieder vom Markt genommen worden bezie­hungsweise es wurde ihnen die Konzession entzogen.

Das trägt nicht zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz bei beziehungsweise stärkt nicht das Vertrauen der Patienten. Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetzesvorschlag unsere Zustimmung nicht erteilen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.40


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte, Herr Minister.

 


15.40.58

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Der Sinn der Novelle ist, dass es – so wie ich es vorhin erwähnt habe – Vereinfachungen, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Deregulierung geben soll. Im konkreten Fall soll die behördliche Zuständigkeit im Strahlenschutz von den Bezirksverwaltungsbehörden zum Landeshauptmann wandern, das heißt also, dass man dort eine klarere Zuständigkeit hat.

Sie haben die Intervalle der behördlichen Überprüfungen erwähnt: Also mit Sicherheit soll da nicht die Qualität sinken oder da weiter kontrolliert werden, sondern der Punkt ist, dass man die Intervalle ausdehnen kann, weil die Behörden nicht nur Vorort­kontrollen machen – die sind nicht unbedingt notwendig –, sondern sie auch andere Möglichkeiten haben, diese Kontrollen durchzuführen. Daher ist es möglich, die Inter­valle zu erstrecken.

Es geht da vor allem um ionisierende Strahlung mit einem sehr geringen Gefährdungs­potenzial. Also die Gesundheit hat oberste Priorität, da gibt es gar keine Debatte, da gibt es keine Aufweichung. Es ist nur möglich, neben den Vorortkontrollen auch andere Kontrollen zu machen, und daher bietet die Novelle eine Gelegenheit dazu. – Danke.

15.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.42.2622. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der spanischen Sprachfassung (2201 d.B. und 2339 d.B. sowie 8999/BR d.B.)

 


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